Steuerlicher Sofortabzug für Computer & Co. ab 1.1.2021 geplant

Betrieblich oder beruflich genutzte Computer, Software oder anderes Zubehör für digitales Arbeiten sollen schneller abgeschrieben werden können. Entsprechende Erleichterungen sieht ein Schreiben des BMF vor, das Bund und Länder bis Mitte Februar abstimmen wollen.

Hintergrund

Die Corona-Krise hat in Deutschland zu einem wahren Digitalisierungsschub geführt: Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktverbote waren Treiber für digitale Videokonferenzen oder Homeoffice. Damit verbunden sind erhebliche Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter, die zu erheblichen Kosten der Unternehmen, aber auch der Bürger führen.

BMF plant Sofortabzug rückwirkend ab 1.1.2021

Die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) hat am 19.1.2021 beschlossen, die Förderung der Digitalisierung weiter zu unterstützen. Demnach sollen die Ausgaben für digitale Wirtschaftsgüter ab 1.1.2021 sofort als abzugsfähige Betriebsausgabe geltend gemacht werden können (MPK-Beschluss v. 19.1.2021, Ziff.8). Solche Erleichterungen sieht jetzt der Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums vor, der bis 14.2.2021 auf Länderebene abgestimmt werden soll. Weiterlesen