Überbrückungshilfe soll bis Jahresende verlängert werden – aber mit welchem Inhalt?

Das Überbrückungshilfeprogramm des Bundes soll nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses der Bundesregierung bis 31.12.2020 verlängert werden. Aber mit welchem Inhalt? Die Politik steht vor einer kaum lösbaren Aufgabe.

Hintergrund

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und KMU, die coronabedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Das Überbrückungshilfe-Programm schließt nahtlos an das bis 31.5.2020 befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an. Ein Eckpunktepapier zur Überbrückungshilfe hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht, ferner fortlaufend aktualisierte FAQ. Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe finden Sie auch auf der Website des BMWI.  Über Einzelheiten habe ich im hier im Experten-Blog und an anderer Stelle berichtet (NWB 2020, 2174 s.u.).

Anträge können seit 8.7.2020 nur über authentifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und – seit 10.8.2020 – Rechtsanwälte in einem Online-Antragsverfahren bis 30.9.2020 gestellt werden. Das Programm sieht einen – nach Umsatzeinbruch in den Monaten Juni, Juli und August 2020 gestaffelten – Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten vor. Voraussetzung ist hierfür aber, dass der externe Dritte in den Monaten März und April 2020 einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent testiert (Ausnahmen gelten für Gründerunternehmen und Saisonbetriebe). Weiterlesen