Update Corona-Hilfen für Unternehmen: Aktueller Stand und Systemfehler

Am 12.1.2021 konnten erstmals reguläre Anträge auf Novemberhilfe bearbeitet werden und Auszahlungen erfolgen. Warum dauern Bearbeitung und Auszahlung der Corona-Finanzhilfen so lange? Eine Bestandsaufnahme und Ursachenforschung.

Hintergrund

Seit März 2020 unterstützt der Bund (Solo-)Selbständige, Einrichtungen und Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit umfangreichen Zuschussprogrammen. Dies war zunächst für die Zeit von:

Soforthilfeprogramm und Überbrückungshilfeprogramm I sind abgeschlossen, Anträge können nicht mehr gestellt werden.

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Reibungsverluste bei den Corona-Novemberhilfen für Soloselbständige

Seit 25.11.2020 können die Corona-Novemberhilfen beantragt werden. Soloselbständige können den verlorenen Zuschuss bis 5.000 € sogar ohne Einschaltung eines Dritten selbst beantragen. Die Praxis zeigt aber: Das Beantragungsverfahren funktioniert in vielen Fällen nicht, das dringend benötigte Geld kommt nicht an.

Hintergrund

Die sog. „Novemberhilfe“ richtet sich an Unternehmen, die durch die Schließung während des Lockdowns light seit 2.11.2020 betroffen sind. Einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe können Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird, beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unternehmen können bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Nach dem Beschluss der MPK vom 25.11.2020 wird die Novemberhilfe anteilig auch für den Zeitraum des verlängerten Lockdowns bis 20.12.2020 gezahlt.

Die Antragstellung für die Novemberhilfe läuft auch bei Soloselbständigen über dieselbe Plattform wie bei der Überbrückungshilfe, die Antragstellung ist seit 25.11.2020 über zugelassene Dritte möglich, die Dezemberhilfe kann erst im Dezember 2020 beantragt werden. Bereits im November sind erste Abschlagszahlungen erfolgt, die bei Soloselbständigen bis zu 5.000 € betragen.

ELSTER-Verfahren mit Tücken Weiterlesen

Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes: Antragstellung noch bis 2.6.2020, 24.00 Uhr möglich!

Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes wegen coronabedingter Liquiditätsengpässe können Freiberufler, Soloselbständige und Kleinunternehmen bis 10 Mitarbeitern noch bis 2.6.2020 (24.00 Uhr) online beantragen. Jetzt heißt es: Schnell handeln!

Hintergrund

In der Corona-Krise haben Bund und Länder umgehend auf die gravierende wirtschaftliche Schieflage tausender Unternehmen in Deutschland reagiert, die als Folge von Auftrags- und Umsatzeinbrüchen zu beobachten war und noch ist. Am 23.03.2020 haben der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister ein Corona-Soforthilfe-Bundesprogramm für Solo-Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigen verkündet. Das Bundesprogramm hat ein Volumen von 50 Milliarden €, rechtliche Grundlage ist das am 27.03.2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (BGBl 2020 I S. 556). Das Soforthilfe-Programm des Bundes wird von den Ländern administriert, sie prüfen auf Landesebene die Antragsvoraussetzungen der antragstellenden Kleinunternehmen und Freiberuflicher und zahlen den Sofortzuschuss des Bundes aus, der bis zu 9.000 € (bei bis zu fünf Beschäftigten) bzw. bis zu 15.000 € (bei bis zu zehn Beschäftigten) im Einzelfall betragen kann.

Antragsfrist endet erst mit Ablauf des 2.6.2020 Weiterlesen

Corona-Soforthilfe des Bundes – Wer bezahlt die Rechnung?

Das Corona-Soforthilfe-Bundesprogramm wird – neben den eigenen Zuschussprogrammen der Länder – von den Ländern administriert. Jetzt droht ein böses Erwachen: Es zeichnet sich ein Konflikt zwischen Bund und Ländern über die Erstattung der von den Ländern ausgereichten Bundesmittel ab. Weiterlesen

Corona-Hilfen: Bundesregierung will „Förderlücke“ beim Mittelstand schließen

Angesichts der verheerenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie will der Bund jetzt beim Mittelstand Förderlücken mit einem Sonderkreditprogramm der staatlichen KfW- Förderbank schließen. Wird das dem Mittelstand entscheidend helfen? Weiterlesen

Update: Soforthilfeprogramm des Bundes für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen

Am 29.3.2020 haben sich Bund (BMF und BMWi) und Länder auf eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Soforthilfeprogramms verständigt. Jetzt sind weitere Details und Vollzugshinweise bekannt geworden.

Worauf ist zu achten?

Hintergrund

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützen Bund und Länder die Wirtschaftsunternehmen mit Finanzhilfen in Form von Krediten mit Haftungsfreistellung, aber auch mit Soforthilfen in Form verlorener Zuschüsse für Soloselbständige, Freiberufler, Kleinunternehmen und Landwirte. BMF und BMWi haben am 23.3.2020 ein Eckepunktepapier für ein Soforthilfeprogramm des Bundes vorgelegt. Dieses ist im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern zu Umsetzung des Programms am 29.3.2020 modifiziert und verbindlich geworden. Aus der am  30.3.2020 bekannt gewordenen Verwaltungsvereinbarung und den dazu ergangenen Vollzugshinweisen des Bundes ergeben sich neue Erkenntnisse, die bei der Mittelbeantragung beachtet werden sollten.

Worauf ist bei der Zuschussbeantragung zu achten und welche Zweifelsfragen bleiben? Weiterlesen

Update: Bundeskabinett beschließt Eckpunktepapier „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hinterlassen immer tiefere Wunden. Am 23.3.2020 hat das Bundeskabinett nun ein von BMWi und BMF vorgelegtes Eckpunktepapier beschlossen, nach dessen Inhalt gezielt Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit verlorenen Zuschüssen des Bundes unterstützt werden sollen.

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet, dass die Auswirkungen des Coronavirus nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch die deutsche Wirtschaft vor eine in dieser Form einzigartige Herausforderung stellen. Tausende, bislang völlig intakte Unternehmen geraten unverschuldet in finanzielle Not. In dieser Situation hat die Politik sich sehr schnell auf umfangreiche Liquiditätshilfen in Form von Darlehn der KfW bzw. der entsprechenden Landesbanken verständigt. Dem enormen wirtschaftlichen Druck entsprechend haben darüber hinaus die Länder insbesondere für KMU nicht rückzahlbare Zuschüsse als Liquiditätshilfe beschlossen, die in vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden sollen. Diesem Beispiel folgt jetzt auch der Bund, indem er neben Darlehen und Bürgschaften ebenfalls Sofortzuschüsse auf Zuschussbasis für Kleinstunternehmen zur Verfügung stellt.

Was ist wesentlicher Inhalt des Soforthilfe-Programms des Bundes?

Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Weiterlesen