Debatte über einen „Corona-Soli“?

Zur teilweisen Finanzierung der Kosten der Corona-Krise haben die Ministerpräsidenten mehrerer SPD-geführter Bundesländer einen „Corona-Soli“ ins Spiel gebracht. Ist ein solcher Vorschlag mehrheitsfähig?

Hintergrund

Zum 01.01.2021 wird für einen Großteil der Steuerpflichtigen der Solidaritätszuschlag in seiner jetzigen Form abgeschafft. Immerhin 90 Prozent der Steuerzahler sollen laut Angaben des BMF von der Abschaffung profitieren. Bereits vor Eintritt der Abschaffung bringen nunmehr einzelne Ministerpräsidenten eine (Wieder-)Belebung des Solis ins Spiel: Im Beschlussentwurf, den die Länder unter der Leitung des SPD-geführten Berlin für das „Spitzengespräch“ der Bund-Länder-Runde am vergangenen Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vorbereitet hatten, wird der Bund aufgefordert, „eine steuerfinanzierte Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung“ zu prüfen, (…) damit die durch die Corona-Pandemie im Gesundheitswesen verursachten Mehrkosten nicht einseitig durch die gesetzlich Versicherten abgefedert werden müssen.“

Widerspruch von CDU und CSU

Widerspruch zu den Überlegungen kommt sowohl vonseiten der CDU als auch der CSU. So äußerte CSU-Generalsekretär Markus Blume gegenüber dem Handelsblatt: „Wir lehnen den Vorschlag eines Corona-Solis klar ab.“ Mit der Union werde es keine Steuererhöhungen geben. „Eher müssen wir die Steuern senken, um die Wirtschaft zu stimulieren.“ Und auch der CSU-Parteichef Markus Söder positionierte sich dazu. Er sprach von einer absurden Idee. Seitens der CDU äußerte Andreas Jung: „Wir lehnen einen solchen Solidaritätszuschlag entschieden ab.“ Ein solcher sei nicht nötig, da die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr durch einen weiteren Steuerzuschuss von rund fünf Mrd. Euro gestärkt würden. Weiterlesen

Neues vom Solidaritätszuschlag: FG Nürnberg hält Soli auch in VZ 2020 und 2021 für verfassungsgemäß!

In einem brandaktuellen Urteil vertritt das FG Nürnberg die Ansicht, dass auch in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 die Erhebung des Solidaritätszuschlages verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (Urteil vom 29.07.2020 – 3 K 1098/19). Wie ist das einzuordnen? Weiterlesen

Streit um den Solidaritätszuschlag: Klage der FDP vor dem Bundesverfassungsgericht?

Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion halten die Erhebung des Solidaritätszuschlags für den Zeitraum nach dem 01.01.2020 aufgrund des ausgelaufenen Solidarpakts für den Aufbau Ost für verfassungswidrig. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist laut FDP-Fraktionsvize Christian Dürr daher für September geplant.

Kommt es zu einer Verfassungswidrigkeit der Erhebung? Weiterlesen

Zahlenspiel: Vorteil beim Solidaritätszuschlag für gewerbesteuerpflichtige Einkünfte

Die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.11.2018 – II R 63/15 entschieden.

Zum Hintergrund

Beim Solidaritätszuschlag sind Steuerpflichtige, die Gewerbesteuer zu zahlen haben, begünstigt. In Bezug auf die Gesamtbelastung (bestehend aus Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) hängt die Mehr- oder Minderbelastung von dem jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz ab. Sofern dieser geringer als 400,9% ist, ist der gewerbesteuerpflichtige Steuerpflichtige begünstigt. Liegt der Hebesatz über diesem Grenzwert verhält es sich umgekehrt. Die Ursache für diese Belastungsunterschiede ist zum einen die Gewerbesteuerbelastung als solche und zum anderen der Ausgleichsmechanismus des § 35 EStG, mit seiner Wirkung auf den Solidaritätszuschlag.

Aus diesem Grund ist die reine Einkommensteuerbelastung bei Steuerpflichtigen, die Gewerbesteuer zahlen, wegen der Steuerermäßigung nach § 35 EStG stets niedriger als bei den Steuerpflichtigen, die andere tariflich zu versteuernde Einkünfte in derselben Höhe erzielen. Weiterlesen

SPD plant vorzeitige Soliabschaffung: Vom Saulus zum Paulus?

SPD plant vorzeitige Soliabschaffung: Vom Saulus zum Paulus?

Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 (vom 10.12.2019, BGBl 2019 I S. 2115) werden 2021 rund 90 Prozent der Steuerzahler vom „Soli“ befreit, weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler sollen beim „Soli“ in Stufen entlastet werden.

Jetzt will die SPD den Soli bereits im Juli 2020 abschaffen: Was ist davon zu halten? Ist das gerecht? Weiterlesen

Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer: BFH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Soli

Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des „Soli“, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung des § 35 EStG zu ermitteln ist; mit dieser Maßgabe hält der BFH den Soli auch im Veranlagungszeitraum 2011 für verfassungsgemäß.

Hintergrund

Seit Jahren lodert ein Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Soli: Nach §§ 3 Abs.1, 2, 4 S. 1 SolzG 1995 beträgt der Soli 5,5 Prozent der tariflichen Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Mit dem Soli-Aufkommen sollen die besonderen Finanzierungslasten der deutschen Wiedervereinigung finanziert werden.

Aber ist die Soli-Ergänzungsabgabe wirklich noch gerechtfertigt? Darüber streiten (ich habe mehrfach berichtet) seit Jahren die Finanzgerichte. Das BVerfG (2 BvL 6/14) will in Kürze über die Verfassungsmäßigkeit des Soli entscheiden. Der Gesetzgeber hat Ende 2019 wenigstens eine Teilentlastung durch das Gesetz zur Rückführung des Soli (vom 10.12.2019 BGBl 2019 I S. 2115) beschlossen, die ab VZ 2021 gilt: Weiterlesen

Teilabschaffung des Soli ab 2021: Bundesrat billigt Gesetz im zweiten Durchgang

Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29.11.2019 beschlossen, das vom Bundestag am 14.11.2019 unverändert beschlossene „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995“ zu billigen. Damit sollen ab VZ 2021 rund 90 Prozent der Steuerzahler vollständig, weitere 6,5 Prozent sukzessive vom Soli befreit werden, während 3,5 Prozent der sog. „Besserverdiener“ den Soli in unveränderter Höhe weiterzahlen sollen. Ob das vor den Gerichten Bestand haben wird, erscheint zweifelhaft.

Hintergrund

Der Soli war nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1995 eingeführt worden, um vor allem den Aufbau der neuen Bundesländer finanziell zu stützen. Derzeit beträgt der Satz 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuerschuld. Sog. Besserverdienende zahlen hierbei den überwiegenden Teil des Soli-Aufkommens, das vollständig dem Bund zusteht; die Länder partizipieren also – anders als bei den Ertragsteuern – nicht.

Der Regierungsentwurf zur Teilabschaffung des Soli ab VZ 2021 hat folgende Schwerpunkte: Weiterlesen

Bundestag beschließt Entlastung beim Solidaritätszuschlag – aber leider nicht für alle!

Der Bundestag hat am 14.11.2019 die teilweise Abschaffung des „Soli“ ab 2021 beschlossen. Die Befreiung von rund 90 Prozent der Steuerzahler und Teilentlastung von weiteren 6,5 Prozent mit einem Gesamtvolumen von 10,9 Mrd. Euro ist zwar begrüßen. Inakzeptabel ist aber, dass sog. „Besserverdiener“ auch künftig den Soli in unveränderter Höhe zahlen und damit die einigungsbedingten Finanzierungslasten allein tragen sollen.

Hintergrund

Der Soli war nach der Wiedervereinigung eingeführt worden, um vor allem den Aufbau der neuen Bundesländer finanziell zu stützen. Derzeit beträgt der „Soli“ 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer (§ 3 SolzG). Es handelt sich um eine Ergänzungsabgabe, deren Aufkommen allein dem Bund zusteht. Weiterlesen

Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Kein Mut im Länderparlament!

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli) stand am 11.10.2019 zwar auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ein Beschluss zu dem Gesetzentwurf kam allerdings nicht zustande: Die Ausschussempfehlungen erhielten bei der Abstimmung keine Mehrheit. Auch das positive Votum, wonach der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen gehabt hätte, erreichte nicht die erforderlichen 35 Stimmen. Traurig! Weiterlesen

Bundesrat berät über Abschaffung des Soli – wer setzt sich durch?

Ab 2021 soll für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag wegfallen: Bereits Ende August hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Aber: sog. „Besserverdiener“, die schon heute den weit überwiegenden Teil des Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer finanzieren, sollen den Soli auch in Zukunft in unveränderter Höhe weiter zahlen. Heute, am 11.10.2019, wird der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Weiterlesen