Steuerfreie Leistungen des Subunternehmers bei ambulanter Eingliederungshilfe

Die Beurteilung von Sachverhalten sowohl aus lohnsteuerlicher als auch aus auch sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist in der Praxis recht schwierig. Die „Kombination“ von Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht übersteigt das Ganze zuweilen aber noch. Gerade wenn es um Fragen der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen im Sozialbereich geht, ist zuweilen ein tiefes Einarbeiten ins Sozialgesetzbuch erforderlich. Auch der BFH bleibt davon nicht verschont und musste in jüngster Zeit mehrere Fälle zu der Problematik entscheiden. Aktuell – und durchaus von Interesse – ist insoweit das Urteil vom 13.6.2018 (XI R 20/16). Danach gilt:

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