Gestaltungsüberlegung für Startups

Nicht in das Nennkapital der Kapitalgesellschaft geleistete Einlagen müssen am Schluss jeden Wirtschaftsjahres im sogenannten steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen werden. Gerade bei Startups kann sich ein bestimmtes, nachfolgend beschriebenes Vorgehen empfehlen.

Verdeckte Einlagen oder auch Einstellungen in die Kapitalrücklage werden im steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen. Das steuerliche Einlagekonto ist dann ausgehend von dem Stand am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres um die jeweiligen Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres fortzuschreiben.

Gerade bei Startups kommt es nun vor, dass hier der Gesellschaft Geld im Wege von Einlagen oder Einstellungen die Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt wird. Weiterlesen

Rechtliche Markteintrittshürden für FinTechs

Die sog. FinTechs haben in der Fachwelt eine große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Sie fordern Banken, Vermögensverwalter und andere etablierte Dienstleister aus dem Finanzsektor heraus. Mit Hilfe der Digitalisierung und Vernetzung von Arbeitsabläufen und -prozessen verbuchen die Jungunternehmen ihre Erfolge in der Banken- und Finanzbranche. So feiert die Fachpresse das Berliner FinTech N26, das jüngst 260 Mio. € in einer zweiten Finanzierungsrunde eingesammelt hat. N26 wird damit zu einem sog. Einhorn, dessen Wert bei über 1 Mrd. € liegt. N26 rückt damit vor das Hamburger StartUp KreditTech und gilt damit als das am höchsten bewertete deutsche FinTech.

Kapitalhunger und Finanzierungsrunden

In der StartUp-Landschaft sind die FinTechs die am schnellsten wachsenden Unternehmen. Sie haben bereits jetzt schon im Finanzsektor ihre Spuren hinterlassen. Der Erfolg der FinTechs zeichnet sich auch dadurch aus, dass etablierte Banken in die jungen FinTechs investieren und sogar gezwungen werden, ihre klassischen Geschäftsmodelle aufgrund des Drucks durch die StartUps anzupassen. Das ist die eine Seite der FinTechs. Weiterlesen