Doppelte Haushaltsführung: BFH muss sich erneut mit der 1.000-Euro-Grenze befassen

Ist eine doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, sind die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten abzugsfähig. Als Unterkunftskosten dürfen (im Inland) allerdings höchstens 1.000 Euro im Monat angesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Das FG des Saarlandes hat indes – rechtskräftig – geurteilt, dass die Kosten für einen angemieteten Stellplatz oder für eine Garage nicht zu den Unterkunftskosten gehören und damit nicht unter die 1.000 Euro-Grenze fallen. Sie sind damit auch dann abziehbar, wenn bereits die Miete für die Wohnung so hoch ist, dass die Grenze überschritten wird (Gerichtsbescheid vom 20.5.2020, 2 K 1251/17).

Und auch das FG Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne entschieden: Weiterlesen

Umsatzsteuer: Vorsicht bei der Vermietung von Stellplätzen

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Stellplätze für Fahrzeuge umsatzsteuerfrei überlassen werden. Das ist auch richtig, wenn es sich bei der Überlassung lediglich um eine Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und nicht zur Umsatzsteuer optiert wird bzw. optiert werden kann (zu Einzelheiten mit zahlreichen Beispielen vgl. Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE). Eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 29.3.2017, XI R 20/15) zeigt aber, dass in zahlreichen Fällen die Annahme der Steuerfreiheit unzutreffend ist. Es ging um folgenden Fall: Weiterlesen