Zur Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden

Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein Steuerbescheid nichtig, wenn aus ihm der Inhaltsadressat nicht klar erkennbar ist. Dennoch kommen solche Fälle in der Praxis immer wieder vor.

So ist ein Steuerbescheid immer nichtig wenn der Inhaltsadressat (also der Steuerschuldner) nicht erkennbar ist. Dies gilt grundsätzlich immer dann, wenn aus dem Bescheid nicht klar ersichtlich wird, ob der Inhaltsadressat eine GmbH oder deren Geschäftsführer bzw. Liquidator ist. Weiterlesen

Bekanntgabe des Bescheids bei besonderer Veranlagung

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 4.12.2018 (Az: 11 K 1210/16) klargestellt, dass es keine gemeinsame Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden an Ehegatten geben darf, nachdem diese durch Antrag auf besondere Veranlagung dargelegt haben, dass eine getrennte Steuererklärung gewünscht ist.

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Zur Änderungsreihenfolge bei widerstreitender Steuerfestsetzung

Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden (§ 174 Abs. 4 AO).

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