Steuerermäßigung nach § 35a EStG – das Ende einer langen Gassi-Runde

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird.

Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“. Weiterlesen

Eine Abfindung kann steuerfreier Schadenersatz sein

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der so genannten Fünftel-Regelung gem. § 34 EStG. In Einzelfällen können Bestandteile der Abfindung aber ganz steuerfrei bleiben – wenn es sich nämlich um echten Schadenersatz handelt und die Zahlung nicht nur für den Ausgleich entgangener Einnahmen geleistet wird. Zu Beginn des Jahres hat der BFH diesbezüglich ein interessantes Urteil zur Abgrenzung zwischen steuerfreiem Schadenersatz und steuerpflichtigen Einnahmen gefällt (Urteil vom 9.1.2018, IX R 34/16). Der Sachverhalt, der der Entscheidung zugrunde lag, kann durchaus als dramatisch bezeichnet werden.

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Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme

Wer seine eigene Wohnimmobilie baut, kann in diesem Zusammenhang steuerlich grundsätzlich nichts berücksichtigen. Allenfalls die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen kommt in Betracht.

Bisher war in diesem Zusammenhang jedoch die Verwaltungsmeinung fiskalisch geprägt und wurde auch durch die Rechtsprechung unterstützt. So hat das FG Berlin-Brandenburg im Rahmen seines Urteils vom 7.11.2017 (Az: 6 K 6199/16) entschieden, dass Handwerkerleistungen nur zu berücksichtigen sind, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden.

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Zur Anrechnung der Erbschaft- auf die Einkommensteuer

In bestimmten Fällen kann es dazu kommen, dass Vermögensgegenstände im Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und später Erträge aus diesem Vermögen zusätzlich mit Einkommensteuer belastet sind. Daher kann bei der späteren Einkommensteuer, die der Erbe zu bezahlen hat, die bereits früher gezahlte Erbschaftsteuer – nach einem komplizierten Berechnungsschema – steuermindernd angerechnet werden (§ 35b EStG). Die Vorschrift bzw. das Thema „Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer“ haben eine durchaus wechselvolle Geschichte.

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Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Erbringen Hebammen haushaltsnahe Dienstleistungen?

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG treibt mit ihrem auslegungsbedürftigen Wortlaut mitunter wilde Stilblüten aus. So konnte im Blog bereits über die Begünstigung eines Hufschmieds oder des gemieteten Weihnachtsmanns geschmunzelt werden.

Können auch die Leistungen einer Hebamme zur Steuerermäßigung führen?

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Update: Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen

Das FG München hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 13 K 1736/17) erneut bestätigt, dass die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht in Betracht kommt, soweit der Arbeitslohn auf Handwerkerleistungen entfällt, die außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen in der Werkstatt des Handwerkers erledigt worden sind.

Dass die zu erbringenden Leistungen im Streitfall Gegenstand eines einheitlichen Vertrages waren und ein Teil der Handwerksarbeiten auf dem klägerischen Grundstück durchgeführt wurde, verknüpfe die Planungs- und Montageleistungen mit den Herstellungsarbeiten in einem funktionellen Sinn. Ein unmittelbar räumlicher Zusammenhang könne aber nur bei einer engen räumlichen Nähe zwischen Leistungsort und Haushalt angenommen werden. Von einer solchen kann nicht mehr ausgegangen werden, wenn die Handwerkerleistung (Herstellung) in einem – wie im Streitfall – vom Grundstück 53 km weit entfernten Betrieb des Handwerkers erbracht wird.

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Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen – Revisionstür?

Nach derzeitiger Verwaltungsauffassung ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht für Werkleistungen zu gewähren, die außerhalb des Haushalts in der Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden.

Den Aufwendungen für die Herstellung bzw. Erneuerung und Montage einer Haustür hatten sich in der Vergangenheit bereits die FG Nürnberg und München in gegensätzlichen Entscheidungen gewidmet. Revisionsverfahren sind nicht bekannt geworden. Hierüber hatte ich im Blog bereits berichtet. Weiterlesen

Alarmüberwachung als haushaltsnahe Dienstleistung

Das FG Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 13.09.2017 die Gewährung einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Alarmüberwachungsleistungen abgelehnt.

Dabei hat das FG eine interessante Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung in vergleichbaren Sachverhalten – insbesondere dem Hausnotrufsystem beim sog. „Betreuten Wohnen“ – getroffen.

Die Erwägungen gewinnen vor dem Hintergrund der zunehmenden Vernetzung und Inanspruchnahme von Servicedienstleistungen aus räumlicher Ferne im „Smart Home“ über die streitige Alarmüberwachung hinaus an Bedeutung.

Für die Begünstigung der Leistungen sei bedeutsam, dass die Überwachung der Wohnung im Hinblick auf mögliche Einbrüche, Überfälle sowie Brandfälle gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird und derartige Notfälle nicht ebenso regelmäßig eintreten wie Fälle der Hilfsbedürftigkeit leichter Erkrankungen bei älteren Personen. Die Üblichkeit und Häufigkeit der (Betreuungs-)Leistungen sei maßgeblich.

Das FG nimmt hier eine wichtige – und m. E. richtige – Weichenstellung vor, welche unabhängig von der konkreten Dienstleistungsart zu bedenken ist. Denn das regelmäßige Anfallen der Tätigkeit ist eines der Hauptmerkmale der begünstigten haushaltsnahen Dienstleistung.

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Der gemietete Weihnachtsmann: „Steuer-Bescherung“ durch haushaltsnahe Dienstleistung?

Wenn der Vati nach den Besuchen unzähliger Weihnachtsmärkte nicht mehr in das Santa-Kostüm passt oder seine schauspielerischen Fähigkeiten nur limitiert sind, so wird nach dem Weihnachtsmann-Service gegen Entgelt gerufen.

Beschert Knecht Ruprecht den Eltern in der kommenden Steuererklärung eine Steuerermäßigung? Eine besinnliche Untersuchung…

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG setzt zunächst die Leistungserbringung in einem inländischen Haushalt voraus. Da Knecht Ruprecht die Geschenke in der Regel durch den Kamin bis an den heimischen Weihnachtsbaum bringt, ergeben sich keine Probleme mit dem räumlichen Haushaltsbegriff.

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Pferde, Hufschmied, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Im Urteil vom 11. November 2016 (Az. 4 K 172/15) hatte sich das FG Nürnberg mit der Frage auseinander zu setzen, ob für Leistungen eines Hufschmieds – Ausschneiden und Beschlagen der Hufe – die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG gewährt werden kann.

Haustiere waren dabei nicht das erste Mal im Fokus der Rechtsprechung zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen:

Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres kann nach Auffassung des BFH im Urteil vom 03. September 2015, Az. VI R 13/15, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein. Der Urteilsfall betraf die Urlaubsbetreuung einer Hauskatze.

Ähnlich hatte sich das FG Münster, Urteil vom 25. Mai 2012, Az. 14 K 2289/11 E, zur Hundebetreuung geäußert.

Mit der ersten Entscheidung zur privaten Pferdehaltung werden neue Facetten geschaffen, denn die Rechtsprechung zu den Hauskatzen und -hunden erscheint nur eingeschränkt übertragbar.

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