Überlassung von Geräteschränken im Rechenzentrum keine grundstücksbezogene Leistung

Der Begriff „Vermietung von Grundstücken“ in Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL ist dahingehend zu definieren, dass dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, dieses Grundstück wie ein Eigentümer in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen. Dementsprechend stellen Hostingdienste in einem Rechenzentrum, das heißt die Zurverfügungstellung von Geräteschränken für Server der Kunden sowie die entsprechenden Nebenleistungen keine „Vermietung von Grundstücken“ dar, die nach der MwStSystRL von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Dies gilt jedenfalls zum einen, wenn der Dienstleistende seinen Kunden nicht das Recht zusichert, die entsprechende Fläche oder diesen Standort wie ein Eigentümer in Besitz zu nehmen, und zum anderen, wenn die Geräteschränke keinen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden, in dem sie stehen, und dort nicht auf Dauer installiert sind.

So lässt sich ein aktuelles Urteil des EuGH zu einem Fall aus Finnland zusammenfassen, das auch für deutsche Unternehmer von Interesse sein dürfte und das daher nachfolgend kurz vorgestellt werden soll. Weiterlesen

Einnahmen einer Sozialpädagogin für Nachmittagsbetreuung nicht steuerfrei

In jüngster Zeit mehren sich die Fälle vor den Finanzgerichten, in denen es um die Frage geht, ob Zahlungen aus öffentlichen Kassen, die im weitesten Sinne mit der Jugendförderung zusammenhängen, nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind. Die Krux liegt darin, dass die Steuerpflichtigen die Wörter „Bezüge aus öffentlichen Mitteln“ als entscheidend ansehen, während die Finanzämter – und auch die Finanzgerichte – eher das Wort „Beihilfe“ für entscheidend halten.

Anders ausgedrückt: Zahlungen, die über reine Beihilfen hinausgehen, sollen steuerpflichtig und allenfalls nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt sein. Zudem werden die weiteren Tatbestandsmerkmal im Sinne einer Ausschließlichkeit gewertet. So hat das FG Münster kürzlich entschieden, dass Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt und damit nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind (FG Münster vom 10.10.2019, 6 K 3334/17 E).

Jüngst hatte sich auch das Niedersächsische FG mit dem Problemkreis zu befassen und entschieden, dass Zahlungen eines Landkreises an eine Sozialpädagogin für die sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung nicht unter die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 11 EStG fallen. Die Geldleistungen des Landkreises seien nicht als uneigennützig gewährte Unterstützungszahlungen anzusehen und damit zu versteuern (Urteil vom 14.4.2020, 9 K 21/19). Weiterlesen

Zahlungen aus öffentlichen Mitteln für „professionelle“ Jugendbetreuung

Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung zu fördern, sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Doch sind auch Zahlungen eines Jugendwerks für die Betreuung von Jugendlichen steuerfreie Einnahmen, wenn die Betreuung „professionell“ erfolgt? Weiterlesen

Aufwandsentschädigungen für Präsidiumsmitglied des Städte- und Gemeindebundes

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, sind prinzipiell steuerfrei, wenn der Empfänger seinerseits für den öffentlichen Bereich tätig ist (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG). Soeben hat das FG Münster allerdings entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds eines privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands nicht greift (Urteil vom 24.9.2019, 3 K 2458/18 E). Weiterlesen

Neue Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

Wer „fit für den Job“ sein will, kommt um Weiterbildungen nicht umhin, und zwar oftmals auch nicht um Weiterbildungen, die mit dem ausgeübten Beruf – zunächst – nur mittelbar im Zusammenhang stehen. Der Gesetzgeber will nun Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers stärker fördern und hat daher einen § 3 Nr. 19 in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Steuerfrei sind danach Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Absatz 1 und 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen. Die Weiterbildung darf keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben (§ 3 Nr. 19 EStG, eingefügt durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“).

Die Einzelheiten: Weiterlesen

Sonn- und Feiertagszuschläge für Profisportler – ein neues Kapitel wird aufgeschlagen

Ich meine, es war im Jahre 2003, als sich die halbe (oder ganze?) Republik darüber empörte, dass gut bezahlten Profifußballern steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge gezahlt wurden oder aber gezahlt werden sollten. Insbesondere Borussia Dortmund stand hier am Pranger. Letztlich wurde sogar § 3b EStG geändert, um einen „Missbrauch“ der Vorschrift zu verhindern.

In der Folgezeit ist das Kapitel „Profisportler und Sonn- und Feiertagszuschläge“ aus dem Fokus geraten. Ich gebe auch zu, dass wohl die wenigsten Steuerberater Profisportler betreuen und daher von dem Thema nicht unmittelbar betroffen sind. Dennoch möchte ich nachfolgend eine Entscheidung des FG Düsseldorf vorstellen, bei der sicherlich zum einen der Sachverhalt aufhorchen lässt, letztlich aber auch die Ausführungen der Richter – mit etwas Fantasie – auf andere Fälle übertragbar sind. Damit wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Weiterlesen

BMF klärt Zweifelsfragen zu Jobtickets und Fahrtkostenzuschüssen

Seit dem 1.1.2019 bleiben Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr steuer- und sozialversicherungsfrei. Ziel dieser Begünstigung ist es, Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu veranlassen.

Die Steuerbefreiung ist in § 3 Nr. 15 EStG geregelt, hat aber wohl bereits kurz nach ihrer Einführung für so viele Zweifelsfragen gesorgt, dass sich das BMF veranlasst sah, diese in einem 15-seitigen Schreiben zu klären (BMF-Schreiben vom 15.8.2019, IV C 5 – S 2342/19/10007:001). Hier einige wichtige Punkte:

Weiterlesen

Steuerfreiheit für Diensträder, E-Bikes & E-Scooter?

Die private Nutzung von herkömmlichen Fahrrädern und Elektrorädern ist steuerfrei, solange sie verkehrsrechtlich nicht als Kfz einzuordnen sind. Abzuwarten bleibt, ob hiervon auch die sog. E-Scooter erfasst werden. Interessante Gestaltungsvarianten ergeben sich so oder so.

Weiterlesen

Keine Steuerbefreiung für Aquafitness-Kurse?

Die Steuerbefreiung für Umsätze eines Privatlehrers setzt voraus, dass die Unterrichtseinheiten zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Schüler oder Studierende dienen. Dies ist nicht der Fall, wenn bei einer Leistung die Möglichkeit im Vordergrund steht, gemeinsam mit anderen Sport zu treiben (BFH-Beschluss vom , XI B 57/18). Dem aktuellen BFH-Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Weiterlesen

Förderung von Elektromobilität und Drahtesel

Der Bundestag hat eine Änderung der Vorschriften über die private Nutzung von Dienstwagen beschlossen und dabei insbesondere Vorteile für sogenannte E-Autos geschaffen. Aber auch E-Bikes und das althergebrachte Muskelkraft-Fahrrad kommen in den Genuss einer Begünstigung. Weiterlesen