Ist eine Pkw-Vermietung unter Ehegatten sinnvoll?

Vor einigen Jahren ist häufiger geraten worden, dass ein Pkw nicht von dem Unternehmer selbst, sondern von seinem Ehegatten angeschafft werden sollte, damit dieser das Kfz wiederum an seinen unternehmerisch tätigen Ehepartner vermietet. Es war ein durchaus gängiges Gestaltungsmodell.

Kürzlich bin ich gefragt worden, ob das Modell auch heute noch ratsam ist. Meine Antwort lautet, dass die Vermietung unter Ehegatten heutzutage in den meisten Fällen keinen oder nur einen geringen steuerlichen Vorteil bringt. Anders kann es aber aussehen, wenn der Unternehmer eine ganze Fahrzeugflotte benötigt, die Ehegatten über hohe Einkünfte im Spitzensteuersatz verfügen und sie nicht auf laufende Ausschüttungen angewiesen sind. In diesem Fall könnte ein Ehegatte eine GmbH gründen, nach und nach die Fahrzeugflotte erwerben und die Kfz jeweils an den Unternehmer-Ehegatten vermieten. Weiterlesen

Was macht eigentlich das Gestaltungsmodell „Bonds-Stripping“?

Vor einiger Zeit war bei vermögenden Steuerzahlern folgendes Gestaltungsmodell sehr beliebt: Es wird eine festverzinsliche (Bundes-)anleihe erworben. Kurze Zeit später wird der Zinsschein vom Mantel (= Stammrecht) getrennt. Der Mantel und der Zinsschein können anschließend getrennt gehandelt werden. Weil der isolierte Mantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, hat er an Wert verloren.

Nun veräußert der Steuerpflichtige den Mantel an eine ihm gehörende GmbH. Folge: Es ist ein Verlust aus der Veräußerung des Stammrechts entstanden, der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar ist. Er ist gemäß § 20 Abs. 6 i.V.m. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht vom Abzug ausgeschlossen. Wird – zeitgleich – der Zinsschein an eine Bank veräußert, entsteht ein Gewinn, der jedoch seinerseits nur der Abgeltungssteuer unterliegt. Mittels dieses Modells sind also enorme Steuerminderungen erzielt worden. Weiterlesen

Nicht jede Steuergestaltung ist ein Steuerstundungsmodell

Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen nach § 15b EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung ist lediglich mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkommensquelle, also den besagten Steuerstundungsmodell möglich.  Weiterlesen

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen oder das „Gutachten des Grauens“

Das BMF hat dem Max-Planck-Institut im vergangenen Jahr den Auftrag erteilt, die rechtlichen Rahmenbedingungen und den zweckmäßigen Zuschnitt einer Anzeigepflicht herauszuarbeiten, die Gesetzgeber und Verwaltung frühzeitig über Steuervermeidungsstrategien und etwaigen Handlungsbedarf informieren soll. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden vor einigen Wochen vorgestellt und können nun nachgelesen werden (den Link zu dem Gutachten finden Sie unten). Und diese haben es in sich: Das Max-Planck-Institut ist nämlich der Auffassung, dass eine Anzeigepflicht für Steuerberater grundsätzlich realisierbar ist. Damit ist es für mich das „Gutachten des Grauens“ für unseren Berufsstand. Weiterlesen

Geniale Gestaltung im Zusammenhang mit Aktienoptionen

Während des Deutschen Steuerberatertages in Dresden wurde eine Steuergestaltung im Zusammenhang mit Aktienoptionen diskutiert, die durch das FG Hamburg „genehmigt“ worden ist und die zumindest aus Sicht der Steuerpflichtigen als äußerst interessant bezeichnet werden muss (FG Hamburg, Urteil vom 05.04.2016, 6 K 81/15). Folgender (vereinfacht dargestellter) Sachverhalt lag dem Verfahren zugrunde: Weiterlesen

Immobilienverkäufe unter Ehegatten

In Zeiten in denen zahlreiche Ehen wieder geschieden werden und sogar Finanzgerichte schon ernsthaft überlegen, ob Scheidungskosten überhaupt keinen außergewöhnlichen Charakter mehr haben, sind Steuergestaltungen zwischen Eheleuten scheinbar ein wenig aus der Mode gekommen. Zu Recht?  Weiterlesen

Jahresrückblick Steuerstrafrecht 2015 (Teil 3/3)

Mit Teil 3 der Reihe endet meine persönliche Rückschau zum Steuerstrafrecht 2015. Dieser Teil richtet seinen Blick auf lesenswerte Literatur und Kurioses zum Thema. Teil 1 befasste sich mit den Neuerungen aus Gesetzgebung und Verwaltung, Teil 2 mit relevanten Steuerverfahren im Dunstkreis von Steuerhinterziehungs- bzw. Steuerverkürzungssachverhalten.

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Wie gerecht sind unsere Steuern?

Unter diesem Titel konnte man mit dem Zweiten (auf dem sie ja bekanntlich besser sehen) Anfang Dezember 2015 in der Sendung ZDF-Zeit eine entsprechende Reportage schauen. Anhand der folgenden fünf Fragen sollte geklärt werden, ob unser Steuersystem gerecht ist:

1. Zahlen Millionäre weniger Steuern?
2. Wie gerecht sind unsere Finanzämter?
3. Gibt es überhaupt noch Steueroasen?
4. Kommen Steuersünder zu leicht davon?
5. Ist unser Steuersystem zu kompliziert?

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Wie hätten Sie es gerne oder wer macht die Gesetze?

Der „Normalbürger“ fragt sich regelmäßig, wer angesichts der engen Verzahnung von Politik und Wirtschaft wesentliche Entscheidungen beeinflusst. Immer wieder hat man das Gefühl, dass manche gesellschaftliche Gruppen besseren Zugang zu den politischen Entscheidungsträgern und damit entscheidenderen Einfluss haben als die große Masse der Bevölkerung. Jüngst war in einer nicht gerade als linkspopulistisch bekannten Wirtschaftszeitung zu lesen: „Kungelverdacht in Sachen Luxleaks“. Dabei ging es trotz des reißerischen Titels aber weniger um steuerliche Fragen als vielmehr um Fragen der Regulierung der Abschlussprüfung. Den für die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen zuständigen Ministerialbeamten wurde vorgeworfen, aufgrund von Honorartätigkeiten für das Institut der Wirtschaftsprüfer und dessen Verlag, die wiederum von den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) abhängig seien, im Interesse dieser WPG zu handeln. Deshalb solle im Rahmen der Abschlussprüferreform weiterhin die Steuerberatung für Prüfungsmandanten im bisherigen Umfang zulässig bleiben. Im Artikel wurde das dann direkt in Zusammenhang mit bekannt gewordenen „aggressiven Steuergestaltungen“ gebracht. Weiterlesen