Im Steuerrecht ist Vater nicht gleich Vater – Karlsruhe muss entscheiden

Man lernt nie aus. Wie ich erst kürzlich durch den BFH erfahren durfte, ist im Steuerrecht Vater nicht gleich Vater. Es muss zwischen dem biologischen und dem rechtlichen Vater unterschieden werden. Nur der rechtliche Vater habe gegenüber dem Kind Pflichten, wie zum Beispiel zur Zahlung von Unterhalt. Außerdem sei das Kind nur gegenüber seinem rechtlichen, nicht aber seinem biologischen Vater erb- und pflichtteilsberechtigt. Dies rechtfertige es, den rechtlichen Vater auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer finanziell besser zu stellen.

Bei einem Erbe oder einer Schenkung des biologischen Vaters findet folglich nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Mithin wird nur ein Freibetrag von 20.000 EUR gewährt (BFH-Urteil vom 5.12.2019, II R 5/17). Weiterlesen

Kinderwunsch? Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater

Tja, die lieben Kleinen. Sehen süß aus, machen aber (steuerlich) nur Ärger. Über das Thema Adoptionskosten beispielsweise hatten wir hier im Blog schon mehrfach berichtet. Ein anderer Klassiker ist das Thema Elterngeld. Auch hier gibt es unerfreuliche Neuigkeiten. Weiterlesen

Steuerklassen-Verwirrung beim BZSt

Die OFD Karlsruhe macht mit Schreiben vom 18. September 2015 auf einen bundesweiten Fehler in der ELStAM-Datenbank aufmerksam, infolge dessen offenbar bei zehntausenden Arbeitnehmern im September die Steuerklasse 3 in Steuerklasse 4 geändert wurde. Die OFD führt dazu aus: „Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt. Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und aufgreifen, sondern sind auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Deshalb müssen zur Fehlerberichtigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die feststellen, dass bei der Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde gelegt wurde, die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen. Weiterlesen