Ermäßigter Steuersatz für DJ-, Techno-, House-Konzerte

Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. So das Urteil des BFH v. 10.06.2020 – V R 16/17.

Das Thema wurde hier im Blog schon aufgegriffen – in meinem Beitrag werde ich aber auf weitere Aspekte eingehen. Stichwort und Frage zugleich: Künstlersozialabgabe? Weiterlesen

Techno und House-Konzerte oder wie ich am Verfahrensrecht verzweifele

Bereits seit einiger Zeit befassen sich die Finanzgerichte mit der Frage, ob Techno- und House-Konzerte dem ermäßigten oder dem regulären Steuersatz unterliegen. Das heißt: Handelt es sich bei der Darbietung des DJs um ein Konzert, das dem ermäßigten Steuersatz unterliegt oder ist es eine reine Tanzveranstaltung, deren Eintrittstickets dem vollen Steuersatz unterliegen?

Jüngst hat sich auch der BFH mit der Frage befasst. Ich möchte das Urteil kurz vorstellen. Dabei geht es mir aber gar nicht so sehr um die rein materiell-rechtliche Frage, da – bei aller Begeisterung für elektronische Musik – wohl nur wenige Steuerberater die Inhaber von Clubs (für die Älteren unter uns: Früher nannte man dies „Diskotheken“) oder Konzertveranstalter betreuen. Ich möchte vielmehr – erneut – darauf hinweisen, dass ich so langsam aber sicher am Verfahrensrecht verzweifele. Doch eins nach dem anderen.

Der BFH hat entschieden, dass Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt sind, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen (Urteil vom 10.6.2020, V R 16/17). Weiterlesen

Das Gehacke um Holzhackschnitzel oder die Absurdität des Umsatzsteuerrechts

Jedes Jahr zu Weihnachten amüsieren wir Steuerrechtler uns über die diversen Steuersätze für den Verkauf von Weihnachtsbäumen (siehe den Blog-Beitrag von Matthias Trinks „Umsatzsteuerwahnsinn Weihnachtsbaum“). Doch zu einem schönen Weihnachtsfest gehört in unseren Breitengraden auch eine wohlige Wärme. Und wer diese mittels so genannter Holzhackschnitzel erzeugen möchte, sieht sich ebenfalls der Absurdität des Umsatzsteuerrechts ausgesetzt.

Zumindest, wenn er der Frage nachgeht, welcher Steuersatz für den Verkauf von Holzhackschnitzeln gilt. Weiterlesen

Umsatzsteuer-Philosophie – Teil 1

Nun ist es wieder soweit: Wohl jeder, der im Steuerrecht oder im Rechnungswesen tätig ist, plagt sich mit der Umstellung der Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021 herum. Der eine oder andere hat noch die Hoffnung gehegt, dass Olaf Scholz die Minderung der Steuersätze um ein Jahr verlängert, doch – Stand heute – sieht es nicht danach aus. Und so ist es kein Wunder, dass die Gestaltungsmodelle zur Ausnutzung der geminderten Steuersätze nur so aus dem Boden sprießen.

Ob sie steuerlich alle tauglich sind, kann ich nicht beurteilen. Vor allem habe ich aber den Eindruck, dass Unternehmer und Verbraucher eigenartigen zivilrechtlichen „Konstruktionen“ zustimmen, um ein paar Euro Umsatzsteuer zu retten, etwa wenn es beim Bau um die „gekünstelte“ Aufteilung und Abnahme von Bauleistungen geht oder wenn für den Porsche, der erst in 2021 geliefert werden kann, heute ein Gutschein ausgestellt wird (1).   Weiterlesen

Senkung der Umsatzsteuer – Muss ich da mitmachen?

Zur allgemeinen Überraschung sollen für die Dauer des zweiten Kalenderhalbjahrs der reguläre und der ermäßigte Umsatzsteuersatz reduziert werden. Viele Unternehmer haben bereits angekündigt, den Steuervorteil – u.a. wegen der technischen Umstellungskosten – nicht an die Verbraucher weiterzugeben. Kann man im Betrieb auf die Senkung der Umsatzsteuer auch komplett verzichten? Weiterlesen

Regulärer Steuersatz für Rabattberechtigung beim Einkauf im Supermarkt

Können Kunden eines Supermarktes eine „Mitgliedschaft“ erwerben, die es ihnen ermöglicht, Waren verbilligt zu erwerben, so unterliegen die „Mitgliedsbeiträge“ dem Regelsteuersatz. Eine Aufteilung des Steuersatzes darf selbst dann nicht erfolgen, wenn die Kunden überwiegend Waren erwerben können, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen – so der BFH mit Urteil vom 18.12.2019 (XI R 21/18).

Der Sachverhalt:

Die Klägerin betrieb mehrere Bio-Supermärkte in einer deutschen Großstadt unter einer gemeinsamen Dachmarke. In den Märkten konnten Kunden entweder die Waren zum Normalpreis oder verbilligt als „Mitglied“ einkaufen. Für die „Mitgliedschaft“ zahlten die Kunden einen monatlichen festen Beitrag (je nach Einkommen und Familienstand zwischen ca. 10 Euro und ca. 20 Euro). Die Klägerin ging davon aus, dass der Mitgliedsbeitrag ein Entgelt für die späteren Warenverkäufe sei. Die Einräumung der Rabattberechtigung sei als notwendiger Zwischenschritt des Warenverkaufs anzusehen und damit eine Nebenleistung. Da die rabattierten Warenlieferungen zu über 81 % dem ermäßigten Steuersatz unterlagen (z.B. für Lebensmittelverkäufe), teilte die Klägerin auch die Mitgliedsbeiträge entsprechend nach beiden Steuersätzen auf. Finanzamt, FG und letztlich auch der BFH hingegen gingen davon aus, dass die eingeräumte Rabattberechtigung als selbstständige Leistung in vollem Umfang dem Regelsteuersatz unterliege. Weiterlesen

Wissen Sie was ein Vollmengenstaffeltarif ist?

Wahrscheinlich wissen Sie es, ohne es zu wissen. So ist beispielsweise die Steuersatztabelle im Erbschaft-und Schenkungsteuergesetz ein solcher Vollmengenstaffeltarif.

Dieser erfasst den gesamten steuerpflichtigen Erwerb in vollem Umfang mit dem seiner Wertstufe als Obergrenze entsprechenden Steuersatz. Noch einfacher ausgedrückt: Ist eine bestimmte Wertgrenze überschritten, ab der ein höherer Steuersatz gilt, unterliegt alles diesem höheren Steuersatz und nicht nur der die Wertgrenze übersteigende Teil.

Eine solche Regelung gab es auch seinerzeit bei den zumutbaren Belastungen, jedoch hat der BFH mit Urteil vom 19.1.2017 (Az: VI R 75/14) klargestellt, dass dieser hier nicht angewendet werden kann. Die Folge: Für jede Stufe muss der entsprechende Prozentsatz angewendet werden. Weiterlesen

Umsatzsteuer bei Verkauf von Backwaren im Eingangsbereich von Supermärkten

Bäckereifilialen, die in Supermärkte integriert sind, erbringen Leistungen zum vollen Umsatzsteuersatz, soweit sie Backwaren zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten und hierfür Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wir (FG Münster, Urteil vom 3.9.2019, 15 K 2553/16 U, NWB XAAAH-32945, Rev. XI R 25/19).

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Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, der eine Kfz-Werkstatt betreibt

Unterliegen Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, der Jugendliche betreut, dem ermäßigten Steuersatz, soweit der Verein eine Kfz-Werkstatt betreibt? Mit dieser Frage musste sich jüngst das FG Münster befassen. Im konkreten Fall ist die Frage verneint worden; die Leistungen unterlagen folglich dem Regelsteuersatz (FG Münster, Urteil vom 18. 6.2019, 15 K 1952/15 U).

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Die Steckerlfische schmecken dem BFH nicht

In meinem Blog Beitrag „Aufreger des Monats Februar: Von Breznläufern und Steckerlfischen“ hatte ich über das Urteil des FG München bezüglich der Speisenabgabe in einem bayerischen Biergarten berichtet. Danach gilt: Der Inhaber einer Fischbraterei in einem bayerischen Biergarten erbringt dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen (Restaurationsumsätze), wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt gegrillte Fische abgibt und er aufgrund von ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarungen mit dem Eigentümer oder Betreiber des Biergartens berechtigt ist, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen, und dies auch tatsächlich so geschieht (FG München vom 26.7.2018, 14 K 2036/16). Aktuell hat der BFH die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen (BFH-Beschluss vom 13.3.2019, XI B 89/18).

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