UnHappy Meal – Wie Fast-Food-Ketten ihre Umsatzsteuer schönen (Teil 1)

Hieressen oder Mitnehmen? Der Klassiker jeder ersten Umsatzsteuervorlesung. Etwas kniffliger wird die Frage nach dem Steuersatz – 7 % beim Mitnehmen, 19 % für das Essen vor Ort – bei Menüs zum Mitnehmen. Dann nämlich ist der 19 %-ige Getränkeanteil zu berechnen. Hieressen oder Mitnehmen 2.0 sozusagen. Die großen Fast-Food-Anbieter rechnen jedenfalls steueroptimiert. Weiterlesen

Steuerverschwendung? Sind wir nicht zuständig…

Soviel Aufmerksamkeit hatten leere Flaschen zuletzt 1998 nach der (zumindest in Fußballkreisen) berühmten Rede von Giovanni Trapattoni: In der aktuellen Ausgabe berichtet Capital über eine völlig sinnentleerte Umsatzsteuererstattung bei Pfandflaschen. Verantwortlich fühlt sich natürlich niemand. Mir stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung ihre Ausreden tatsächlich selbst glaubt, oder ob der Steuerzahler einfach nur veralbert werden soll. Weiterlesen