Steuerabzug nach § 50a EStG bei Stockmaterial

Lizenzfrei ist nicht steuerfrei


Viele Artikel und Beiträge werden von thematisch passenden Fotos geschmückt, sog. Stockfotos. Das Angebot an Stockmaterial ist jedoch noch vielfältiger. Fotolia, Shutterstock, iStockphoto, Pond5 und andere Unternehmen bieten über einen Online-Marktplatz an, lizenzfreie Fotos, Grafiken, Musiken, Videos und vieles mehr für eigene Kreativprojekte zu erwerben. Doch was hat die Nutzung dieses Materials mit dem Steuerabzug nach § 50a EStG zu tun?

„To have in stock“ bedeutet so viel wie „auf Lager haben“. In Zeiten des raschen Medienkonsums ist es wichtig die Zielgruppe mit einfachen optischen Elementen anzusprechen. Wer kennt sie nicht, die Bilder von Formularen, auf denen sich Geld stapelt und die beispielsweise Internetartikel zu einem Finanzthema schmücken? Allerdings ist es häufig zu aufwendig und zu teuer, entsprechendes Material selbst zu produzieren. Gut, dass es hierfür Anbieter gibt, die für jedes Thema das passende Material zum Download zur Verfügung stellen. Doch denken Sie beim Kauf auch an den Steuerabzug nach § 50a EStG? Weiterlesen