Am 1.12.2022 hat der Bundestag erstmals zur geplanten Gas- und Strompreisbremse getagt, die abschließenden Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat sind für den 15.12. bzw. 16.12.2022 geplant. Was bedeutet das für Verbraucher?
Hintergrund
Die Bundesregierung will den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen dämpfen. Die Soforthilfe Dezember (Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) v. 19.11.2022, BGBl 2022 I S. 2035) schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr. Die mit dem EWSG beschlossene Dezember-Soforthilfe ist erster Teil der von der sog. Gaskommission vorgeschlagenen Gas- und Strompreisbremse, die ab 2023 greifen und Bürger und Unternehmen bei den Gas-/Wärme- sowie Stromkosten entlasten sollen. Die parlamentarische Beratung der Gesetzentwürfe hat am 1.12.2022 begonnen.
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