Stuttgarter Verfahren – Was war das nochmal?

Es war einmal vor langer Zeit – da gab es das „Stuttgarter Verfahren.“ Die älteren unter uns werden sich noch daran erinnern. Die jüngeren verbinden damit vielleicht eher irgendetwas mit Bahnhöfen und Wutbürgern. Doch das Stuttgarter Verfahren lebt, und zwar in alten GmbH-Gesellschaftsverträgen, in denen sehr häufig als Abfindungsregelung bei Ausscheiden eines Gesellschafters die Wertberechnung nach ebenjenem Stuttgarter Verfahren vorgesehen ist.

Diese Abfindungsklauseln sind selten überprüft worden, fallen einigen GmbH-Gesellschaftern nun aber „auf die Füße.“ Denn oftmals wird aus heutiger Sicht eine Abfindungsberechnung nach dem Stuttgarter Verfahren eigentlich nicht gewünscht – zumindest nicht von dem ausscheidenden Gesellschafter, denn das Verfahren kommt regelmäßig zu Werten, die (erheblich) unter den Verkehrswerten liegen, so dass die Klauseln oftmals einen gewissen „Strafcharakter“ in sich bergen. Weiterlesen