Tankgutscheine: Gelten sie auch noch in 2020 als Sachbezug?

Am 8.5.2019 hat das BMF den Referentenentwurf des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet. Eine geplante Änderung mit großer Breitenwirkung findet sich in § 8 Abs. 1 EStG. Diese wird für viele Gestaltungen zur Ausnutzung der 44 Euro-Grenze bei Sachbezügen das Ende bedeuten. Im Klartext: Prepaidkarten, Gutscheinkarten, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sollen ab 2020 nicht mehr lohnsteuerfrei bleiben. Und vor allem: Auch Zukunftssicherungsleistungen, also insbesondere Beiträge des Arbeitgebers für eine Krankenzusatzversicherung, sollen künftig keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sein und damit nicht mehr unter die 44 Euro-Grenze fallen.

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