Tarifbegünstigung für eine „Sprinterprämie“ – Schwenk der Rechtsprechung

In Zeiten der olympischen Spiele klingt das Wort „Sprinterprämie“ irgendwie nett. Dabei ist mit der Sprinterprämie nun gar kein positiver Vorhang gemeint. Vielmehr geht es um den Verlust des Arbeitsplatzes.

Zum Hintergrund: Bekanntermaßen unterliegt eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes der Fünftel-Regelung des § 34 EStG. Regelmäßig gilt dies auch für eine Entschädigung, die im Zuge einer Aufhebungsvereinbarung gezahlt wird. Doch manchmal sind betriebliche Vereinbarungen relativ kompliziert. In einem Fall, den das Hessische FG soeben entschieden hat, ging es um ebenjene Sprinterprämien. Mit einer solchen Prämie soll die Bereitschaft des Arbeitnehmers „vergütet“ werden, noch vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Unternehmen auszuscheiden. Weiterlesen

BFH zur Tarifbegünstigung im Falle einer echten Realteilung

Die Tarifbegünstigung für den Gewinn aus einer Realteilung kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit nicht mit der Realteilung aufgibt, so der BFH in seinem Urteil vom 15.01.2019 – VIII R 24/15.

Der Urteilsfall

Der Kläger war Gesellschafter einer Rechtsanwaltssozietät. Diese unterhielt Standorte in mehreren Großstädten. Im Jahr 2001 wurde die Sozietät durch Realteilung aufgelöst, was zu einer Betriebsaufgabe führte. Ihr Vermögen wurde auf Nachfolgegesellschaften übertragen, die von den Partnern der einzelnen Standorte gegründet wurden. Auch der Kläger wurde zunächst Gesellschafter einer solchen Nachfolgegesellschaft. Er schied allerdings unmittelbar nach deren Gründung gegen die Zahlung einer Abfindung aus dieser Gesellschaft aus. Weiterlesen