Tatsächliche Verständigung kann nicht die Hinterziehungszinsen umfassen

Mit Urteil vom 12.4.2018 (6 K 2254/17) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass wegen einer Steuerhinterziehung festzusetzende Hinterziehungszinsen nicht Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung sein können. Weiterlesen