Homeoffice und Corona-Testpflicht aus der Bazooka!

Beschäftigte sollen künftig im Homeoffice arbeiten müssen, wenn ihnen dies möglich ist. Das haben Bundestag (21.4.2021) und Bundesrat (22.4.2021) mit der „Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Außerdem wird die Testangebotspflicht für Arbeitgeber verschärft.

Hintergrund

Die am 20.01.2021 vom Bundeskabinett beschlossene SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS ist seit 27.01.2021 in Kraft und galt zunächst bis zum 15.03.2021. Kernpunkt ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, Homeoffice der Arbeitnehmer zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist. Am 10.03.2021 hat das Bundeskabinett die Corona-ArbSchV bis 30.04.2021 verlängert und teilweise ergänzt. Mit der am 13.04.2021 vom Bundeskabinett beschlossenen 2.ÄndV wurde die Corona-ArbSchV um eine Testverpflichtung der Arbeitgeber für ihre Beschäftigten ergänzt und die Geltungsdauer der Corona-ArbSchV bis 30.6.2021 verlängert.

Jetzt hat das Bundeskabinett am 21.4.2021 die 3.ÄndV zur Corona-ArbSchV beschlossen. Weiterlesen

Update: Corona-Testpflicht für Unternehmen? Nein Danke!

Bislang hat die Wirtschaft eine Selbstverpflichtung erklärt, ihren in Präsenz Beschäftigten ein kostenloses Corona-Testangebot zu machen; die Bundesregierung will das Anfang April überprüfen und bewerten. Aus SPD-Kreisen wird aber bereits jetzt der Ruf nach einer gesetzlichen Pflicht für Unternehmen zur Durchführung von Corona-Tests laut.

Macht das wirklich Sinn?

Hintergrund

Bereits im MPK-Beschluss vom 3.3.2021 (Ziff.2) hat die MPK von den Unternehmen gefordert, „als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.“ Im MPK-Beschluss vom 22.3.2021 (Ziff.7) heißt es dann, die Unternehmen sollen „ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen“, „… mindestens einmal pro Woche und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.“ Weiter heißt es, dass die Wirtschaftsverbände Anfang April einen Umsetzungsbericht vorlegen, wieviel Unternehmen sich beteiligen.

Gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen angedroht Weiterlesen