Transparenzregister und Eintragungspflicht: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Im Kampf gegen Geldwäsche und zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung hat der Bundestag am 10.06.2021 das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) beschlossen, das den Bundesrat am 25.06.2021 passiert hat. Damit wird das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt.

Das bedeutet: Alle Gesellschaften werden – mit Übergangsfristen – ab dem 01.08.2021 eintragungspflichtig. Weiterlesen

Vereine und das Transparenzregister?

Neue Meldepflichten für Vereine?

In der Neufassung des Geldwäschegesetzes als Kernstück der Umsetzung der „Vierten Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union“ wurde mit dem neuen Transparenzregister ein neues „halb-öffentliches“ Register geschaffen. Dieses soll als neues, zentral geführ­tes elektronisches Register ab Oktober  2017 umfassende Auskunft über die „wahren wirt­schaftlichen Eigentümer“ von Gesellschaften, Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Ge­staltungen geben.

Wie müssen die zahllosen Vereine mit dem neuen Transparenzregister umgehen?

Das Transparenzregister hat den Zweck die hinter bestimmten juristische Verschachtelungen oder Treuhandmodellen stehenden sog. „wirtschaftlichen Berechtigten“ zu erfassen.

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