Neues vom Transparenzregister: Deutliche Anhebung bei den Gebühren!

Mit dem Geldwäschegesetz wurde im Jahr 2017 das sog. Transparenzregister eingerichtet. Das Register soll dazu dienen, die sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“ von im Gesetz näher bezeichneten Vereinigungen zu erfassen. Wirtschaftlich Berechtigte sind im Allgemeinen dabei natürliche Personen, die entweder Eigentümer der Vereinigung sind oder aber sonstige maßgebliche Kontrolle über die Vereinigung ausüben. Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium die Gebühren für dieses Register massiv erhöht.

Umwandlung in ein Vollregister in 2021

Durch die Änderungen des Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz), durch welche die Geldwäschebekämpfung verbessert werden soll, ist das bisherige System des Auffangregisters auf ein Transparenzregister zum 01.08.2021 zunächst umgestellt worden. Die bislang in § 20 Abs. 2 GwG verankerten Mitteilungsfiktionen sind dabei ersatzlos weggefallen. Daher sind alle Gesellschaften seit diesem Zeitpunkt verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Dies unabhängig davon, ob sich diese Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern (z.B. Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister) ergeben. Weiterlesen