Katastrophenerlass zur Unterstützung der syrisch-türkischen Erdbebenopfer

Enorm ist die Betroffenheit über die schrecklichen Vorkommnisse in der Türkei und in Syrien im vergangenen Monat. Die Bereitschaft zu spenden ist – auch in Deutschland – vielerorts sehr groß. Erleichterungen wurden hierzu von der Bundesregierung rasch auf den Weg gebracht. So veröffentlichte das BMF bereits am 27.02.2023 einen Katastrophenerlass zum Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion.

Katastrophenerlass

Der Katastrophenerlass beinhaltet steuerliche Erleichterungen und Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien. Die dargelegten Erleichterungen gelten für diejenigen Unterstützungsmaßnahmen, die im Zeitraum 6.2.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden. Sie gelten z.B. für den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen. Ferner enthält der Katastrophenerlass Erleichterungen u.a. für die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen; für Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen durch Spendenaktionen oder auch Verwendung sonstiger vorhandener Mittel sowie lohnsteuerliche Maßnahmen, wie Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer oder Arbeitslohnspenden. Weiterlesen