BMWi: Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilliger Betriebsschließung möglich!

Das BMWi hat jetzt klargestellt, dass eine Antragsberechtigung in der Überbrückungshilfe III Plus im Falle freiwilliger Betriebsschließungen aus wirtschaftlichen Gründen im Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.12.2021 möglich ist. Worauf ist zu achten und wie ist das zu bewerten?

Hintergrund

Für die bisherigen Corona-Finanzhilfen, insbesondere Überbrückungshilfen war kennzeichnend, dass grundsätzlich das antragstellende Unternehmen unmittelbar selbst als Adressat staatlicher Schließungsmaßnahmen wirtschaftlich nachteilig betroffen war. Wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, kann wegen der mittelbar verursachten Umsatzeinbrüche aber in gleicher Weise der Betrieb negativ betroffen sein, weil Kunden oder Gäste wegbleiben.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Mit der am 14.12.2021 vom BMWi verkündeten Billigkeitsregelung ist im Zeitraum 1.11. bis 31.12.2021 bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als „coronabedingt“ möglich. Weiterlesen