Steuerbare Überlassung von Luft

Ein böses Erwachen gab es für die Eigentümer eines Grundstücks, das – offenbar gegen ihren Willen – mit einer Hochspannungsleitung überzogen wurde. Denn die dafür gezahlte Entschädigung führt nach Ansicht des FG Düsseldorf zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, und zwar auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt. Begründung: Die Grundstückseigentümer überlassen dem Betreiber des Stromnetzes entgeltlich ihren Luftraum. Es handele sich nicht um eine reine Vermögensverwaltung. Weiterlesen