Weihnachten steht an: Rückgaberechte sind des Kunden Freud und des Händlers Leid

Nicht nur, aber gerade auch vor Weihnachten räumen Verkäufer ihren Kunden ein unbedingtes Rückgaberecht ein, um die Kaufbereitschaft zu fördern. Bei Fernabsatzverträgen ist das gesetzlich verbrieft. Während im handelsrechtlichen Jahresabschluss keine konkrete Regelung zur Erfassung von Umsatzerlösen bei Einräumung von Rückgaberechten existiert, behandeln die IFRS das Thema explizit. Weiterlesen