Weiterhin Streit bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Auf Antrag können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen errichten und veräußern, eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrages vornehmen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.

In der Praxis ist die Regelung nach wie vor umstritten. So hat beispielsweise der BFH bereits in einer Entscheidung vom 17.5.2006 (Az: VIII R 32/05) festgelegt, dass auch schon die geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung unschädlich ist.

Damit aber nicht genug: Weiterlesen

Wann kauft man ein Unternehmen und wann nur Vermögenswerte?

Sowohl nach deutschem Handelsbilanzrecht als auch nach den IFRS unterscheiden sich die bilanziellen Folgen in den Fällen des Erwerbs eines Geschäftsbetriebs (IFRS ) bzw. Unternehmens (HGB) auf der einen Seite und dem Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten bzw. Vermögensgegenständen auf der anderen Seite. Auch steuerlich ist die Abgrenzung relevant. Weil die Abgrenzung der beiden Fälle nicht immer ganz leicht fällt, hat der IASB nun eine Konkretisierung der diesbezüglichen Regelungen des IFRS 3 vorgelegt. Wie ist danach der Erwerb eines Geschäftsbetriebs vom Erwerb von Vermögenswerten zu unterscheiden und was gilt nach deutschem Handelsbilanzrecht? Weiterlesen