Drehbuchautoren: Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte

Eine Änderung im Urhebergesetz sah vor, dass Urheber auch über ihre erstmaligen Honorare auch weiterhin angemessen und erfolgsabhängig an ihren Werken beteiligt werden sollen. Hiernach wurde dem Urheber durch § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG ermöglicht, den Dritten – dem Fernsehsender – entsprechend auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund dieser Änderung im Urhebergesetz schlossen im Jahr 2014 diverse Berufsverbände mit den Fernsehsendern eine Vereinbarung über gemeinsame Vergütungsregeln für fiktionale Programme ab, also den Filmen, die Sie beispielsweise um 20:15 Uhr bei ARD und ZDF sehen können. Diese sollten u.a. die gesetzlich geforderte, angemessene und erfolgsabhängige Beteiligung der Autoren an der Filmauswertung sicherstellen.

Doch wie ist die nachträgliche Erfolgsbeteiligung der Autoren umsatzsteuerlich zu behandeln? Weiterlesen

Umsatzsteuerpflicht für Abmahnungen nach dem Urheberrecht

Einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch. Sie ist daher nicht umsatzsteuerpflichtig. Doch wie verhält es sich mit (bloßen) Abmahnungen, die zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs dem Rechtsverletzer übermittelt werden? Nach dem Urteil des BFH vom 13.02.2019 – XI R 1/17 stellen dies Beträge die Gegenleistung des Rechteverletzers für die Abmahnleistung dar, die der Umsatzsteuer unterliegen. Weiterlesen