Bekämpfung von Umsatzsteuerausfällen im Online-Handel – Bundesregierung prüft Praxiserleichterungen

Ich hatte bereits berichtet: Zur Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet soll im Zuge des (früher so genannten) JStG 2018 das Umsatzsteuerrecht (§§ 22f und 25e UStG-neu) geändert werden (BT-Drucks. 19/4455). Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen ab Januar 2019 dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u.a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes (§ 22f UStG-E). Geplant ist, dass Händler mit Bescheinigungen von Finanzämtern den Betreibern von Online-Plattformen nachweisen sollen, dass sie für die Umsatzsteuer registriert sind. Erst dann wird der Plattform-Betreiber von der Haftung freigestellt, falls von den Händlern die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird.

Im Grundsatz die richtige Initiative, aber ein kostenintensives Bürokratiemonster

Diese Initiative ist im Grundsatz zu begrüßen: Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, verletzen auf elektronischen Marktplätzen häufig ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere führen sie für ihre Umsätze, die sie in Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine Umsatzsteuer ab. Dadurch gehen Deutschland wichtige Steuereinnahmen verloren. Allerdings drohen wiederum überflüssige Bürokratie für Händler und Betreiber von Plattformen und unternehmensbezogene Aufwendungen für Bescheinigungen, Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten in Millionenhöhe. Weiterlesen

Kampf dem Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel – Aber bitte mit Augenmaß!

Die Digitalisierung verändert nahezu alle Lebensbereiche. Das gilt namentlich für den Handel, der immer stärker über digitale Plattformen abgewickelt wird. Aufgabe der Politik ist es deshalb, auch bei veränderten Bedingungen und neuen technischen Möglichkeiten im Kampf gegen  Steuerbetrug im Online-Handel steuerehrliche Unternehmen zu schützen und für fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland zu sorgen. Jetzt hat das Bundeskabinett  am 01.08.2018 den vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Kern des ursprünglichen „Jahressteuergesetzes 2018“. Dies ist ein erster, wichtiger Schritt im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel, der aber (noch?) das erforderliche Augenmaß vermissen lässt.

Worum geht es?
Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, verletzen auf elektronischen Marktplätzen häufig ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere führen sie für ihre Umsätze, die sie in Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine Umsatzsteuer ab. Weiterlesen