Privater Weiterverkauf von Veranstaltungstickets steuerpflichtig?

Pünktlich zur WM 2018 in Russland haben die deutschen Finanzgerichte den Fußball auch für das Steuerrecht wiederentdeckt.

Nachdem sich der BFH zuletzt mit dem Schiedsrichter auseinandergesetzt hat und Fußballspieler und -trainer weiter um den steuermindernden Ansatz ihrer Sky-Abos bangen müssen (Revision VI R 24/16), hat sich das FG Baden-Württemberg aktuell den Stadionbesuchern gewidmet.

Der Kläger hatte Karten für das UEFA Champion League-Finale 2015 in Berlin für 330 EUR erworben. Nachdem feststand, dass eine deutsche Beteiligung am Finale ausgeschlossen ist, veräußerte er die Tickets für 2.907 EUR weiter.

Das Finanzamt behandelte den Gewinn aus dem Verkauf der Finalkarten als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG. Die Eintrittskarte sei kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs und habe eine Eignung zur Wertsteigerung. Da die Nachfrage das Angebot übersteige, würden die Tickets von Vielen als Spekulationsobjekt mit garantiertem Gewinn angeschafft.

Gewinnspannen in dieser Höhe sind für stark nachgefragte Veranstaltungen nicht unüblich, insbesondere bei einmaligen und ausverkauften Ereignissen. Das Zeitfenster für den kurzfristigen Erhalt einer Karte ist klein und bewirkt die Zahlung erhöhter Preise.

Aber reicht dies bereits zur Steuerpflicht des Weiterverkaufs aus?

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