HV-Saison 2022: Hinweise des IDWs für die Erstellung der Vergütungsberichte

Ein spannendes Thema steht uns dieses Jahr auf den Hauptversammlungen bevor: Die Unternehmen müssen erstmals für das vergangene Geschäftsjahr einen Vergütungsbericht offenlegen. Da ist einiges an Zündstoff, der zu kritischen Diskussionen führen kann, denn die Unternehmen werden durch § 162 AktG dazu verpflichtet, die Vergütungen jedes einzelnen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedes offenzulegen – inklusive des variableb und fixeb Anteils als Beispiel. Spannend werden dürfte vor allem auch der variable Anteil der Vergütung aufgrund von langfristigen Erfolgskriterien.

Das IDW hat am 22. Dezember 2021 ein Arbeitspapier veröffentlicht, das Hinweise für die praktische Umsetzung der Anforderungen an den Vergütungsbericht beantwortet und damit den Unternehmen als Unterstützung dienen soll, denn nicht alle Details sind gesetzlich geregelt bzw. definiert. Eine erste Best-Practice wird sich daher erst herauskristallisieren. Weiterlesen

Was kommt im Jahr 2020 auf die Rechnungsleger zu?

Die letzten Jahre waren geprägt von einigen Neuregelungen in der Rechnungslegung gerade nach IFRS. Dabei sind etwa die inzwischen anwendungspflichtigen Standards IFRS 9 zu Finanzinstrumenten, IFRS 15 zur Erlöserfassung und IFRS 16 zum Leasing zu nennen. Die Neuregelungen haben einen erheblichen Anpassungsdruck und selbstverständlich auch erhöhte Fehlerrisiken aus der Umstellung erzeugt. Gerade zu IFRS 15 und IFRS 16 hatte ich einige Grundsatz- und Detailfragen im Rahmen des Blogs versucht zu klären. Was sind die neuen Themen nach IFRS und HGB für das auf uns zukommende Jahr 2020? Weiterlesen

Offenlegung der Vergütung der Vorstandsbezüge: Transparenz gut, Verständlichkeit ausreichend

Nicht alle Unternehmen kommen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach

Transparenz ist nicht jedermanns Sache. Insbesondere bei der Veröffentlichung der Vorstandsbezüge. Gut. Pflicht ist es ja auch nicht. Nur eine Empfehlung. Der muss man nicht nachkommen.

Empfehlung? Ja. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Offenlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang oder Lagebericht. Der Kodex hebt hervor, dass die Darstellung in allgemein verständlicher Form erfolgen soll. Was ist verständlich? Gute Frage. Der Vergütungsbericht der Deutschen Bank sicherlich nicht. Aber ist ja auch nicht so leicht, da es in den letzten Jahren sehr viele Veränderungen gab. Die Informationen werden zwar offengelegt (Deutsche Bank Geschäftsbericht 2016, S. 230ff). Aber wer den Vergütungsbericht von A bis Z liest und versteht, hat einen Orden verdient. Mindestens. Wenn nicht gar zwei. Weiterlesen