Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Februar 2020

Nach einem Monat Pause bei den interessanten Steuerstreitigkeiten präsentieren wir im Februar wieder wie gewohnt drei Fälle. Diesmal geht es um die erweiterte Gewerbesteuerkürzung, die Frage der finanziellen Beteiligung im Ersthaushalt bei der doppelten Haushaltsführung und die Frage ob ein Einkommensteuerbescheid Voraussetzung für die Verlustfeststellung ist.

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Kosten für das Erststudium und der Dschungel „Verfahrensrecht“

Viele –­ aktuelle und ehemalige – Studenten haben in den vergangenen Jahren Steuererklärungen abgegeben, um die Kosten des Erststudiums abziehen zu können. Zeitgleich – oder später – haben sie einen Antrag auf Feststellung eines Verlustes gestellt. Die Verluste sind bislang natürlich nicht anerkannt worden, so dass abschlägige Steuerbescheide ergangen und die Feststellung von Verlusten abgelehnt worden ist.

Nun stellt sich die Frage, welches im Anschluss an diese Verwaltungsakte das richtige Rechtsmittel ist. Um ehrlich zu sein: Ich weiß es nicht. Und wenn ich die Literatur zu dem Thema lese:

a) Das Thema ist äußerst kompliziert.
b) So richtig sicher ist sich offenbar niemand.

Wo liegt das Problem? Weiterlesen

Pressemitteilungen des BFH oder die Leiden eines jungen Bloggers

Üblicherweise erfreut man sich als Redakteur über Pressemitteilungen des BFH, da man diese oftmals ohne größere Eingriffe übernehmen kann. Manchmal passiert es aber doch, dass sich der „Clou“ einer Pressemitteilung nicht auf den ersten Blick erschließt. So zuletzt bei der Pressemitteilung des BFH vom 29. April 2015. Diese lautet „Erleichterte Feststellung von Verlustvorträgen“ und „versprach“ sozusagen, dass Steuerpflichtige die Kosten ihres Erststudiums nachträglich auch dann noch geltend machen können, wenn sie seinerzeit keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Über den Umweg des Antrags auf Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs könnte quasi die Festsetzungsverjährung ausgehebelt werden (s. BFH-Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14). Nun wollte ich einfach einmal schauen, wie sich denn die Festsetzungsverjährung der Einkommensteuererklärung von der des Antrags auf Verlustfeststellung unterscheidet. Weiterlesen