Modellhafte Gestaltung = Kostenabzug bei Erkennen durch die Finanzverwaltung

Nachfolgend stelle ich der Einfachheit halber zunächst eine Pressemitteilung des BFH vor, die dieser gestern veröffentlicht hat. Mich „begeistert“ diese, weil sie möglicherweise die geplante Anzeigepflicht für Steuergestaltungen ad absurdum führen kann. So lautet die Mitteilung:

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