Sind die Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten umsatzsteuerfrei?

Der Bundesfinanzhof sieht es als zweifelhaft an, ob ein Versicherungsvermittler, der neben seiner Vermittlungstätigkeit der Versicherungsgesellschaft dieser auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Mit Beschluss vom 05.09.2019 – V R 58/17 hat er daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung dieser Frage gerichtet.

Der Streitfall

Die Klägerin hatte ein Versicherungsprodukt entwickelt, mit dem Schiffe und deren Crews gegen Piraterie bei der Durchfahrt durch den Golf von Aden versichert werden konnten. Sie gewährte einer Versicherungsgesellschaft eine Lizenz für die Nutzung dieses Versicherungsprodukts. Zusätzlich übernahm sie die Vermittlung dieser Versicherungen sowie weitere Leistungen bei der Durchführung der Versicherungsverträge wie etwa im Bereich der Schadensabwicklung.

Die Vorinstanzen

Das Finanzamt ging davon aus, dass keine einheitliche Leistung, sondern drei getrennte Leistungen vorliegen. Dabei sei – unter Berücksichtigung einer verbindlichen Auskunft – nur die unmittelbare Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei. Die Lizenzüberlassung unterliege dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 c UStG, während auf weitere Leistungen zur Vertragsdurchführung einschließlich Schadensregulierung der Regelsteuersatz anzuwenden sei. Daher unterwarf das FA 25% der Gesamtvergütung für die Lizenzüberlassung dem ermäßigten Steuersatz und 8% der Gesamtvergütung für die verwaltungsbezogenen Leistungen dem Regelsteuersatz.

Demgegenüber begehrte die Klägerin die volle Umsatzsteuerfreiheit. Weiterlesen

IFRS 17 betrifft uns nicht – Schnell geirrt!

Nach jahrelanger Diskussion hat der IASB IFRS 17 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen verabschiedet. Jetzt werden viele schnell mit Lesen aufhören wollen. Schließlich sei man keine Versicherung. So einfach ist es aber nicht. Nicht nur Versicherungsunternehmen, sondern auch Unternehmen anderer Branchen können in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen. Weiterlesen

Provisionsabgabeverbot: Was bedeutet es steuerlich?

Versicherungsvertreter sind hin und wieder bereit, einen Teil ihrer Provision an ihre Kunden abzugeben. Bezüglich der Zulässigkeit der Provisionsweitergabe gab es in den vergangenen Jahren ein „hin und her.“ Ein – recht altes – Provisionsabgabeverbot sollte fallen. Doch mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/97 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze“ (IDD) vom 20.7.2017 wird das Provisionsabgabeverbot in § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) neu geregelt und – nach meinem Dafürhalten – gestärkt. Demnach ist es Versicherungsvermittlern verboten, Provisionen weiterzugeben. Es gibt lediglich eine Geringfügigkeitsgrenze von 15 Euro pro Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr.

Ich möchte hier nicht auf Einzelheiten eingehen, da sich in der rechtlichen Bewertung des Provisionsabgabeverbots sicherlich zahlreiche Juristen besser auskennen. Mir geht es um die steuerliche Einordnung. Ich frage mich, ob Versicherungsvertreter die gezahlten Provisionen trotz Verstoßes gegen das Provisionsabgabeverbot als Betriebsausgabe abziehen können. Meines Erachtens ist ein solcher Abzug nicht zulässig, obwohl ich in der Praxis noch nicht gesehen habe, dass dies tatsächlich problematisiert worden ist. Rein rechtlich wäre eine Zahlung eher als Geschenk zu werten.

Mich würde aber sehr Ihre Meinung interessieren. Weiterlesen