Spätehenklausel: Diskriminierung wegen Alters

Sicherlich nicht ganz selten sind die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger jenseits des 60. Lebensjahres noch einmal heiratet, und zwar mitunter eine(n) wesentlich jüngere(n) Partner(in). Offenbar befinden sich in zahlreichen Versorgungszusagen so genannte Spätehenklauseln, die verhindern sollen, dass der neue, wesentlich jüngere Partner noch über Jahrzehnte nach dem Ableben des ehemaligen Mitarbeiters versorgt wird. Doch hier hat nun das BAG einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Kernaussagen des Urteils vom 4. August 2015 (3 AZR 137/13) lauten: Weiterlesen