BFH zeigt Herz bei Pflegekindern (und -eltern)

In den vergangenen Jahren stellte der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung die Steuerbefreiung der Betreuung von Pflegekindern umfassend fest. Nun hat er ebenso Intensivfälle erfasst – und die Finanzverwaltung abgewatscht. Weiterlesen