Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit

Einheitliche Erstausbildung versus Weiterbildung


Für in Ausbildung befindliche volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur dann ein Kindergeldanspruch, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden umfasst. Dabei können mehrere Ausbildungsabschnitte zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammen zu fassen sein. Von einer solchen einheitlichen Erstausbildung muss jedoch eine berufsbegleitend durchgeführte Weiterbildung abgegrenzt werden.

Dass dies nicht immer einfach und daher auch streitbar ist, zeigt der Fall, über den der BFH am 11.12.2018 (AZ: III R 26/18) zu urteilen hatte. Weiterlesen

Digitalisierung und der Mensch

In diesem Beitrag möchte ich verdeutlichen, dass Digitalisierung von Menschen geschaffen wird. Es steht in unserer Verantwortung wie menschlich die Digitalisierung umgesetzt wird. Zweifelsohne die Herausforderung für das nächste Jahrzehnt!

Weiterlesen

Weiterbildung Aufsichtsräte – noch viel Luft nach oben

Weiterbildungen sind wichtig, auch für Aufsichtsräte. So sehen dies auch die DAX-Unternehmen. Allerdings lässt die Teilnahme an Fortbildungen derzeit noch zu wünschen übrig. Doch woran liegt es? Schauen wir genauer hin.

Die Hochschule Landshut hat 2017 eine Aufsichtsratsstudie durchgeführt. Befragt wurden alle Vorstände und Aufsichtsräte der Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX sowie TexDAX – also den absoluten Profis unter den Aufsichtsräten, sozusagen die oberste Liga, wie man im Fußball sagen würde. Thema war nicht alleine die Weiterbildung von Aufsichtsräten, sondern die Qualität der Aufsichtsräte. Weiterlesen

Bildungseinrichtung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als erste Tätigkeitsstätte

Wenn auch in Weiterbildungsstätten mit dem Ende der Sommerpause bald wieder der Geist des Lernens einkehrt, wird eine Entscheidung des FG Nürnberg vom 9. Mai 2017 manch einem Fortbildungsteilnehmer als Wermutstropfen haften bleiben.

Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG gilt als erste Tätigkeitsstätte auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.

Das FG Nürnberg hat hierfür auch einen 14-wöchigen Schweißtechnikerlehrgang ausreichen lassen. Jedenfalls bei einem auf mehr als drei Monate angelegten, in Vollzeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolvierten Fortbildungslehrgang am Ort der Bildungseinrichtung wird diese Einrichtung zur ersten Tätigkeitsstätte, so dass Kosten für Unterkunft sowie Mehraufwendungen für Verpflegung nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten berücksichtigt werden können.

Weiterlesen

Dschungel an Weiterbildungsmöglichkeiten für Steuerfachangestellte?

Karriere in der Steuerberatung: Neue Fortbildung zum Fachassistenten für Rechnungswesen und Controlling

Gesetzesänderungen. Weiterbildung. Digitalisierung. Betriebswirtschaftliche Beratung. Die Aufgaben für Steuerberater sind in den letzten Jahren sicherlich nicht weniger geworden. Neben Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen spielt die betriebswirtschaftliche Beratung eine zunehmende Rolle. Um den steigenden Herausforderungen zu begegnen, wurde von der Bundeskammerversammlung vor kurzem beschlossen, den neuen Fachassistenten für Rechnungswesen und Controlling einzuführen.

Wer kann diese Weiterbildung machen? Ausgebildete Steuerfachangestellte und Fachkräfte mit gleichwertigen Berufsausbildungen wie beispielsweise Bank- und Industriekaufmann. Auch Hochschulabsolventen mit einem dreijährigen Studium werden miteingeschlossen. Begrenzung auf bestimmte Studiengänge? Offenbar nicht. Zumindest habe ich darüber (noch) keine Informationen erhalten. Präzisierung kommt sicherlich noch. Weiterlesen

Keine Lohnsteuer bei der Übernahme von Fortbildungskosten

Einnahmen sind grundsätzlich alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. So zwar der gesetzliche Wortlaut in § 8 Abs. 1 EStG, aber es gibt auch Einnahmen, so z. B. bei Fortbildungskosten, die vom Arbeitgeber im eigenbetrieblichen Interesse übernommen werden und daher lohnsteuerfrei sind. Dies ist der schon seit je her geltender Grundsatz.

Weiterlesen