Marktüblichkeit bestimmt der Markt, nicht der Fiskus

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden.  Weiterlesen