Kein Kostenabzug für Studienreise nach Israel

Bis zum Herbst 2009 hätte die Aussage, dass eine Religionslehrerin die Kosten ihrer Studienreise nach Israel nicht absetzen kann, vielerorts für Zustimmung gesorgt. So war die Rechtslage damals halt: Die private Mitveranlassung einer Reise, und davon konnte man bei Studienreisen oft ausgehen, führte zum kompletten Nichtabzug der Kosten. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ließ grüßen.

Doch dann kam der Beschluss des Großen Senats vom 21.9.2009 (GrS 1/06, BStBl 2010 II S. 672), der für Aufsehen sorgte: Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Weiterlesen

Was sind eigentlich Schuldzinsen?

Wer eine Immobilie errichtet, die der Einkünfteerzielung dienen soll, kann die damit im Zusammenhang stehenden Schuldzinsen als Werbungkosten oder gegebenenfalls als Betriebsausgaben abziehen, und zwar – von wenigen Ausnahmen abgesehen – im Jahr der Zahlung in voller Höhe. Anschaffungs- oder Herstellungskosten hingegen sind nur mittels AfA begünstigt.

Nun gibt es durchaus Fälle, in denen sich vermeintliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei genauerer Betrachtung als Finanzierungskosten entpuppen. So auch in einem Fall, über den der BFH jüngst entschieden hat. Sachverhalt und Begründung sollen hier nur kurz vorgestellt werden. Ich empfehle aber, das Urteil genau zu studieren, wenn jemand hohe Kosten für die Bauaufsicht und Bauleitung aufgewendet hat. Weiterlesen

Aber ich wollte doch vermieten…

„Aber ich wollte doch vermieten…“ Diesen Satz hören Finanzbeamte häufig, wenn ein Steuerpflichtiger Renovierungsaufwendungen für eine Wohnung, die bislang vermietet wurde, steuerlich geltend macht, die Wohnung jetzt aber selbstgenutzt wird. Nun sind Finanzbeamte von Natur aus kritisch und so verlangen sie Nachweise für die beabsichtigte Vermietung.

Wunderbar, wenn der Wohnungseigentümer dann zumindest darlegen kann, dass er die Wohnung auf Onlineplattformen angeboten und auch tatsächlich mit potenziellen Mietern gesprochen hat. Schlecht, wenn er Mieter lediglich über Mund-zu-Mund-Propaganda gesucht hat und seine Behauptung der beabsichtigten Vermietung nicht hinreichend untermauern kann. Weiterlesen

Werbungskosten: Was Apple-Geräte mit Mercedes und BMW gemeinsam haben

Viele Bürger nutzen iPhones und iPads privat. Zuweilen werden teure iPhones sogar als eine Art Statussymbol betrachtet. Aber würden Sie auf die Idee kommen, dass Apple-Geräte niemals ausschließlich beruflich nutzbar sind, dass also immer davon ausgegangen werden müsse, dass eine private Mitbenutzung vorliegt? Und würden Sie einem Steuerpflichtigen entgegenhalten, dass selbst der Kauf eines MacBooks im Wert von fast 2.700 Euro immer auch privat mitveranlasst ist? Würden Sie ihm sagen, dass die Nutzung von Apple-Geräten – statt Geräten mit Microsoft-Programmen – grundsätzlich gegen eine dienstliche Nutzung spricht? Ich glaube, das würden Sie nicht tun. Weiterlesen

Burnout: Sind selbst getragene Behandlungsaufwendungen Werbungkosten?

Viele Menschen leiden unter einem Burnout, sie fühlen sich im wahrsten Sinne des Wortes ausgebrannt. Wie es leider häufig bei psychischen Krankheiten ist, kämpfen die Betroffenen nicht nur mit dem Leiden an sich, sondern treffen in vielerlei Hinsicht auf Unverständnis im Bekanntenkreis, beim Arbeitgeber, bei Behörden, bei Versicherungsträgern und auch vor Gericht.

Gerade die Finanzgerichtsbarkeit bildet hier ein schlechtes Beispiel, etwa der BFH-Beschluss vom 9.11.2015 (VI R 36/13). Weiterlesen

Aufreger des Monats Januar: „Die Mobilitätsprämie: Wer soll das verstehen?“

Fernpendler mit einem Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern, deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegt, haben von der erhöhten Entfernungspauschale keinen Vorteil. Bei ihnen bringt ein höherer Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug keine entsprechende steuerliche Entlastung. Daher ist seit dem 1.1.2021 für Geringverdiener die Möglichkeit geschaffen worden, alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale zu wählen (§§ 101 ff. EStG).

Wie immer bei Vergünstigungen und Prämien soll(te) die Beantragung und Auszahlung unkompliziert und schnell erfolgen können. Und wie immer in Deutschland haben Gesetzgeber und Behörden natürlich alles daran gesetzt, um diesem Anspruch eben nicht gerecht zu werden. Wäre auch ja zu schön, wenn nun wirklich jeder Anspruchsberechtigte die Mobilitätsprämie auch tatsächlich erhalten würde.

Was hat man also gemacht? Zunächst wurde der Plan, einen einfachen Prämienantrag stellen zu können, schnell wieder geändert. Nunmehr müssen Fernpendler mit geringem Einkommen, die ansonsten gar keine Steuererklärung abgeben müssten, eine solche erstellen. Weiterlesen

Unfallkosten: Jetzt doch (wieder) abzugsfähig!

Ende 2019 hat der BFH zu Ungunsten der Steuerpflichtigen entschieden, dass sich die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale im Grundsatz auch auf Unfallkosten erstreckt, soweit es sich um Aufwendungen des Arbeitnehmers für „die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ handelt (BFH-Urteil vom 19.12.2019, VI R 8/18, BStBl 2020 II S. 291). Anders ausgedrückt: Unfallkosten sind nicht abziehbar, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat.

Immerhin hatte der BFH Krankheitskosten im Zusammenhang mit einem Wegeunfall zum Abzug zugelassen. Danach gilt:  Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst.

So weit, so klar. Oder? Nein, ganz und gar nicht. Weiterlesen

Der Veranlassungszusammenhang entscheidet, oder etwa nicht?

Sowohl Finanzverwaltung als auch Finanzgerichte argumentieren regelmäßig darüber, dass der Veranlassungszusammenhang entscheidet, wie Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund ist ein Steuerpflichtiger auf eine sehr interessante Idee im Zusammenhang mit der Herstellung einer Immobilie gekommen. Regelmäßiges Streitthema ist hier immer wieder die Aufteilung zwischen nur über die Abschreibung zu berücksichtigende Herstellungskosten und gegebenenfalls sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Es muss nicht extra erwähnt werden, dass die steuerliche Auswirkung enorm sein kann. Der Fiskus achtet daher sehr genau darauf, welche Aufwendungen mit der Herstellung (alternativ mit der Anschaffung) zusammenhängen.

Im vorliegenden Fall forderte die finanzierende Bank im Rahmen der Immobilienherstellung eine qualifizierte baufachliche Betreuung. Weiterlesen

Erste Tätigkeitsstätte oder aus zwei mach eins

In den letzten Monaten hat der BFH mehrfach zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte geurteilt, nun auch bei einem Gerichtsvollzieher. Ich möchte Ihnen das Urteil kurz vorstellen und vorweg sagen, dass ich die Entscheidung in der Sache zwar einerseits nachvollziehen kann, mich andererseits aber angesichts der Argumentation ein gewisses Unbehagen beschleicht, denn der BFH schafft es, aus zwei Tätigkeitsstätten eine zu machen und folglich den Abzug von Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen zu verweigern (Urteil vom 16.12.2020, VI R 35/18). Weiterlesen

Probandenhonorare für medizinische Studien sind steuerpflichtig – aber in welcher Höhe?

Bei der Entwicklung von neuen Medikamenten und Impfstoffen sind klinische Studien mit Probanden unerlässlich. Als Zeit- und Aufwandsentschädigung erhalten die Probanden eine Vergütung. Die Steuerpflicht der Probandenhonorare hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz jüngst im Urteil vom 18.03.2021 – 4 K 1017/20 bestätigt.

Der Streitfall

Die Klägerin hatte im Streitjahr 2017 für die Teilnahme an drei klinischen Studien (eine Creme und zwei Medikamente) Vergütungen in Höhe von insgesamt 7.275 € zuzüglich Fahrtkostenpauschalen erhalten. Für den Fall studienbedingter Verletzungen war zugunsten der Probanden eine Probandenversicherung abgeschlossen.

Das Finanzamt erlangte in einer Kontrollmitteilung Kenntnis von der Probandenvergütung. Die Einnahmen wurden als Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG der Besteuerung unterworfen. Hiergegen wandte sich die Klägerin im Einspruchsverfahren mit der Begründung, dass es sich um nicht steuerbares Schmerzensgeld für gesundheitliche Beeinträchtigungen handele. Darüber hinaus blieb streitig, ob von den Einnahmen Werbungskosten in Höhe der Entfernungspauschale oder nach Reisekostengrundsätzen für die Fahrten zum Sitz des studiendurchführenden Unternehmens abzuziehen seien.

Entscheidung des Finanzgerichts Weiterlesen