Bundeswehr – Werbungskostenabzug für Gemeinschaftsunterkünfte

Zuwendungen der Bundeswehr durch die kostenlose Zurverfügungstellung einer Gemeinschaftsunterkunft können bei Zeitsoldaten als Werbungskosten abziehbar sein. Voraussetzung ist, dass die Gemeinschaftsunterkunft ausschließlich für dienstliche Zwecke und nicht zum Wohnen am Beschäftigungsort nutzt, so das Urteil des BFH vom 28.04.2020 (VI R 5/18).

Der Fall in Kurform

Ein Zeitsoldat bekam von der Bundeswehr unentgeltlich eine Gemeinschaftsunterkunft in der Kaserne zur Verfügung gestellt. Hierfür setzte die Bundeswehr einen geldwerten Vorteil nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung in Höhe von monatlich 51 Euro (612 Euro im Jahr) an.

Der Kläger war zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Nach Dienstschluss hatte er jedoch Ausgang bis zum Wecken, so dass er tatsächlich nicht zum Übernachten in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet war. Er fuhr daher nach Dienstende immer nach Hause und nutzte seine Unterkunft nur zur Aufbewahrung seiner Dienstkleidung und Ausrüstung.

Im Streitjahr machte er entsprechend in seiner Steuererklärung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend, sowie Unterkunftskosten in Höhe des Sachbezugs (612 Euro) für die Unterkunft. Das Finanzamt versagte jedoch den Abzug der Unterkunftskosten. Weiterlesen

Piloten und Luftsicherheitspersonal – Reisekosten als Werbungskosten?

Neues Reisekostenrecht vom BFH bestätigt


Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte einschränkt, ist verfassungsgemäß, so der BFH in seinem Urteil vom 04.04.2019 (VI R 27/17). In zwei Urteilen befasste sich der BFH mit einem Piloten und einer Luftsicherheitskontrollkraft (VI R 40/16 und VI R 12/17).

Über die Hintergründe berichtete ich in meinem Beitrag „Befristete Beschäftigung – Reisekosten als Werbungskosten“.

Streitfall der Pilotin

Die Klägerin ist seit September 2007 als Flugzeugführerin angestellt. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass sie auch auf anderen Flugzeugtypen, an anderen Orten sowie vorübergehend bei anderen Unternehmen im Konzern einsetzen werden konnte.

Im November 2011 wurde die Klägerin aufgrund ihrer Umschulung auf den Airbus A340 versetzt. Im Versetzungsschreiben behielt sich der Arbeitgeber vor, die Klägerin auf anderen Flugzeugmustern, an anderen Orten sowie vorübergehend bei anderen Unternehmen im A Konzern einzusetzen. Nach dem Streitjahr 2014 wurde die Klägerin auf ihren Antrag hin wieder zurückversetzt.

Die Pilotin machte Werbungskosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Flughafen sowie Verpflegungsmehraufwendungen entsprechend der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nach Dienstreisegrundsätzen geltend. Sie blieb damit jedoch gegenüber dem Finanzamt und dem Finanzgericht erfolglos. Weiterlesen

Refinanzierungszinsen beim Besserungsschein

Wer seiner GmbH ein Darlehen hingibt, welches er selber refinanzieren muss, sollte tunlichst darauf achten, dass die Refinanzierungszinsen auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sind. Aufgrund einer neuen Entscheidung des BFH kann dies insbesondere beim Besserungsschein problematisch werden. Weiterlesen

Private Wohnraumüberlassung via Airbnb & Co. – steuerpflichtige Vermietungseinkünfte?

In meinem ersten Blog-Beitrag möchte ich mich den einkommensteuerlichen Folgen eines aktuellen Phänomens im Gastgewerbe widmen. Über Online-Vermittlungsportale bieten Privatpersonen vermehrt Wohnräume, besonders in den Metropolregionen, für kurze Städte-Trips zur Übernachtung an. Keine schlechte Idee. Daraus ist ein Geschäftsmodell geworden. Allein der Branchenprimus Airbnb verzeichnete in 2015 ein Angebot von 38.000 Unterkünften.

Kommen wir gleich zu den steuerlichen Aspekten: Erzielen die privaten Anbieter hieraus steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Welche Werbungskosten sind abzugsfähig?

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Was kommt denn nach der Abgeltungsteuer?

Im vorherigen Beitrag „Abgeltungsteuer – Quo vadis?“ berichteten wir über Pläne aus den verschiedenen politischen Ecken die Abgeltungsteuer letztlich abzuschaffen. Auch aus dem Bundesfinanzministerium war zu hören, dass es solche Gedankenspiele (und wohl auch ein bisschen mehr) für den Zeitraum nach der Bundestagswahl in 2017 gibt. Aber, was kommt denn dann?

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