Aufsichtsrat aktuell: Veröffentlichung des Lebenslaufs von Aufsichtsräten noch ausbaufähig

Aufsichtsratswahlen. Wichtiges Thema. Vor allem bei großen börsennotierten Unternehmen. Frauenquote und Kompetenzen der Aufsichtsräte. Diese beiden Themen führen dazu, dass Aktionäre bei der Wahl eines neuen Aufsichtsrates Informationen über den Werdegang und die Kompetenzen der Kandidaten benötigen. Vor allem auch die Ausgewogenheit der Fähigkeiten gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Bisher sieht der Deutsche Corporate Governance Kodex lediglich eine Soll-Vorschrift für die Offenlegung der Lebensläufe der Aufsichtsräte sowie der Kandidaten für Neubesetzungen vor.

Auszug aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex (5.4.1) für die Aufsichtsratswahl:

„Dem Kandidatenvorschlag soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.“

Und wie sieht es mit der Umsetzung in der Praxis aus? Weiterlesen