Verluste aus Wertpapieren: Nun aber schnell zur Bank

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf“. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet.

Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften. Falls nun am Jahresende der Saldo in einem oder in beiden Verlustverrechnungstöpfen negativ ist, gibt es zwei Möglichkeiten (§ 43a Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG): Weiterlesen

Champions League Karten sind Wertpapiere!

Der Aussage in der Überschrift werden sicherlich zahlreiche Leser zustimmen. Es bleibt die Frage, was dies mit Steuerrecht zu tun hat. Ganz einfach: Aktuell hat ein Finanzgericht entschieden, dass der Verkauf von Champions League Karten (auch innerhalb eines Jahres) steuerfrei möglich ist. Weiterlesen

Privater Weiterverkauf von Veranstaltungstickets steuerpflichtig?

Pünktlich zur WM 2018 in Russland haben die deutschen Finanzgerichte den Fußball auch für das Steuerrecht wiederentdeckt.

Nachdem sich der BFH zuletzt mit dem Schiedsrichter auseinandergesetzt hat und Fußballspieler und -trainer weiter um den steuermindernden Ansatz ihrer Sky-Abos bangen müssen (Revision VI R 24/16), hat sich das FG Baden-Württemberg aktuell den Stadionbesuchern gewidmet.

Der Kläger hatte Karten für das UEFA Champion League-Finale 2015 in Berlin für 330 EUR erworben. Nachdem feststand, dass eine deutsche Beteiligung am Finale ausgeschlossen ist, veräußerte er die Tickets für 2.907 EUR weiter.

Das Finanzamt behandelte den Gewinn aus dem Verkauf der Finalkarten als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG. Die Eintrittskarte sei kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs und habe eine Eignung zur Wertsteigerung. Da die Nachfrage das Angebot übersteige, würden die Tickets von Vielen als Spekulationsobjekt mit garantiertem Gewinn angeschafft.

Gewinnspannen in dieser Höhe sind für stark nachgefragte Veranstaltungen nicht unüblich, insbesondere bei einmaligen und ausverkauften Ereignissen. Das Zeitfenster für den kurzfristigen Erhalt einer Karte ist klein und bewirkt die Zahlung erhöhter Preise.

Aber reicht dies bereits zur Steuerpflicht des Weiterverkaufs aus?

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Verrechnung von Altverlusten: An Einsprüche denken!

Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.  Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben. Weiterlesen