Kommt jetzt die Vermögensteuer (zurück)?

Die hohen Schulden des Staates, die diesjährig aufgrund der Corona-Krise entstanden sind, lassen vermehrt die Diskussion über und den Ruf nach einer (Wieder-)Einführung der Vermögensteuer aufkommen. Wie wahrscheinlich ist eine solche Revitalisierung?

Hintergrund

Ein Blick auf die Haushaltszahlen des Bundes für das aktuelle und das kommende Jahr zeigt, dass die Corona-Pandemie den Staat vor extreme finanzielle Herausforderungen stellt. So werden etwa im Bundeshaushalt für das Jahr 2021 rund 180 Mrd. Euro neue Schulden aufgenommen. Der erneute Lockdown lässt vermuten, dass – zumindest im ersten Quartal 2021 – die Entwicklung steigender Verschuldung sich fortsetzen wird und weitere Corona-Hilfsprogramme für die angeschlagene Wirtschaft finanziert werden müssen. Finanzminister Olaf Scholz hat in diesem Zusammenhang bereits mehrfach die Wiederbelebung der Vermögensteuer ins Spiel gebracht. Aussagen wie „Deutschland braucht eine Vermögensteuer“ oder „Ich bin ganz traurig, dass Deutschland die Vermögensteuer abhandengekommen ist“ konnten von ihm in verschiedenen TV-Runden bereits mehrfach zur Kenntnis genommen werden.

Mit solchen Forderungen ist Scholz nicht allein. Auch die Grünen fordern in ihrem neuen Grundsatzprogramm: „Das Aufkommen der Steuern aus Kapitalaufkommen, aus großen Vermögen und Erbschaften muss wieder deutlich erhöht werden.“ Und auch Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (IW) stellt fest: „Ich befürchte, Steuererhöhungen werden als Teil einer Steuerreform unumgänglich sein, um die Schulden wieder abzubauen und die notwendigen öffentlichen Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Innovation stemmen zu können.“

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Wiedereinführung der Vermögensteuer? – Nein danke!

Am 26.8.2019 hat das SPD-Präsidium Eckpunkte zur Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland beschlossen. Bereits auf dem Parteitag im Dezember 2019 will die SPD einen Gesetzentwurf vorlegen. Was ist von den Plänen zu halten? Ein falsches Signal!

Hintergrund

1995 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91, BStBl 1995 II S. 655) entschieden, dass eine unterschiedliche vermögensteuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen verfassungswidrig ist. Seit 1997 wird die Vermögensteuer deshalb nicht mehr erhoben. Damit wurde jedoch nicht die Besteuerung von vorhandenem Kapitalvermögen schlechthin als verfassungswidrig eingestuft, sondern lediglich die Erhebungsform: Die günstigere Besteuerung von Immobilienwerten gegenüber anderem Kapitalvermögen war eine ungerechtfertigte Besserstellung von Immobilienvermögen. Als Kompensation für den Wegfall der Vermögensteuer (im Jahr 1996 ca. 4,6 Mrd. €) wurden die Erbschaft- und Grunderwerbsteuer reformiert, seit 2016 ist zudem eine erneute Erbschaftsteuerreform in Kraft, die auch zu Mehrbelastungen geführt hat. Insgesamt sind die Erbschaftsteuereinnahmen von 4,6 Mrd. € in 2013 auf fast 7 Mrd. € in 2018 gestiegen: das ist ein Zuwachs von immerhin 48 Prozent in nur fünf Jahren! Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer sind von 8,4 Mrd. € in 2013 auf 14,1 Mrd. € in 2018 gestiegen: Ein Zuwachs von 68 Prozent in 5 Jahren.

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