Neues vom BFH zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern über eBay

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der BFH zur ertragsteuerlichen Beurteilung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform Stellung bezogen. Er konstatiert, dass die Veräußerung einer privaten Sammlung en bloc oder in mehreren Einzelverkäufen der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein kann.

Hintergrund

Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies nach der Rechtsauffassung des X. Senats des BFH auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird (Urteil v. 17.6.2020, X R 18/19). Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis. Weiterlesen

Neue Regelung des Investitionsabzugsbetrags – ein kurzer Überblick

Mittels des sogenannten Investitionsabzugsbetrags sollen die Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen steuerlich gefördert werden. Dies soll laut Gesetzesbegründung und insbesondere auch in Corona-Zeiten verbessert werden. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Änderungen: Weiterlesen

BMF enttäuscht die Fachwelt – Klagerücknahme im Streit um die Trennungstheorie

Seit Jahren gibt es Streit um die Frage, wie die teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (etwa vom Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft) ertragsteuerlich zu behandeln ist.

Auslöser waren zwei Urteile des IV. Senats (BFH 21.6.2012, IV R 1/08 u. 19.9.2012, IV R 11/12 zur Auslegung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, infolgedessen sich die so genannte „modifizierte Trennungstheorie“ entwickelt hatte). Die Urteile stellten eine Abkehr von der bisherigen Sichtweise dar. Denn bislang teilte die Finanzverwaltung in Fällen der teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens unter Beteiligung von Mitunternehmerschaften den Vorgang in ein voll unentgeltliches und ein voll entgeltliches Geschäft auf und ordnete den Buchwert anteilig den beiden Teilen des Geschäfts zu („strenge Trennungstheorie“).

Durch diese Berechnungsweise ergibt sich aus dem entgeltlichen Teil des Geschäfts stets ein gewisser Gewinnrealisierungsbetrag. Demgegenüber entschied der IV. Senat des BFH, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft nicht zur Realisierung eines Gewinns führt, wenn das Entgelt den Buchwert nicht übersteigt.

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