Kündigung und Betriebsratsanhörung

Vor dem Ausspruch jedweder Kündigung, im Übrigen auch vor der Probezeitkündigung, ist der Betriebsrat anzuhören, § 102 Abs. 1 BetrVG. Der nachfolgende Beitrag soll einige „Fallstricke“ transparent machen. Weiterlesen