Die Bundesregierung hat aktuell den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vorgelegt.
Vermieter sollen nach dem Gesetzesentwurf einen Zuschuss bekommen, wenn sie Solarstrom direkt an Letztverbraucher in dem betroffenen Wohngebäude liefern und die Mieter diesen Strom verbrauchen.