Influencer – im Visier der Steuerfahnder

Der Dornröschenschlaf ist für viele Influencer, E-Sportler, ProGamer und YouTuber vorbei. Das gilt aber auch für die Steuerberatung. Schon längst ist das neue Business in unserem Arbeits- und Steueralltag angekommen.

Man konnte es kommen sehen. Im Jahr 2020 veröffentlichte das Bayerische Landesamt für Steuern ein Informationsblatt zur Steuerpflicht von Influencern (FAQ_BayLfSt_Influencer).

Ungewöhnlich, wann gab es schon mal einen derartigen Hinweis auf die steuerlichen Pflichten für andere Berufsgruppen? „Autor“ war übrigens die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce). Wer es da noch nicht gecheckt hat, dem ist heute schwer zu helfen. Weiterlesen

Aufregung um Steuerabzug für Youtuber

Aufgepasst; wer als Youtuber nicht rechtzeitig handelt, muss damit rechnen, dass ihm ab Juni 2021 bis zu 30 Prozente Steuern von seinen Einnahmen abgezogen werden. Eine Gesetzesänderung in den USA sorgt für Aufregung. Doch ist dieser Quellensteuerabzug wirklich eine Abzocke oder nur ein Schreckgespenst?

Worum geht es?

Weltweit müssen alle Creator, die am YouTube-Partnerprogramm (YPP) teilnehmen bis zum 31.05.2021 ihre Steuerinformationen an Google senden. Laut US-Steuergesetz ist Google nämlich ab Juni 2021 dazu verpflichtet, von den YouTube-Einnahmen durch US-Zuschauer Steuern abzuführen. Ob und in welcher Höhe der Steuerabzug erfolgt, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat des YouTubers ab und ob es bei dem Creator um eine Einzelperson oder ein Unternehmen handelt.

Nach Kapitel 3 der Abgabenordnung der USA (Internal Revenue Code) ist Google verpflichtet, Steuerinformationen einzuholen, Steuern einzubehalten und der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) gegebenenfalls zu melden.

Was unterliegt dem Steuerabzug?

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