Gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge steigen ab 1.1.2025

Der Beitragssatz der sozialen gesetzlichen Pflegeversicherung wird zum 1.1.2025 um 0,2 Prozentpunkte auf dann bundeseinheitlich 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder angehoben. Der von der Bundesregierung am 10.12.2024 beschlossenen Pflegebeitrags-Anpassungsverordnung (PBAV) hat der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt.

Hintergrund

Die finanzielle Situation der Pflegeversicherung spitzt sich weiter zu: Allein für dieses Jahr erwartet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Defizit von 1,8 Milliarden Euro. Durch den demografischen Wandel steht deshalb die soziale Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen. Bereits jetzt ist eine steigende Zahl der Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während die Zahl der Beitragszahlenden weiter sinke. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf noch schneller zugenommen hat, als es zu erwarten gewesen wäre. Steigende Kosten für die Pflege entstehen nächstes Jahr auch dadurch, dass Beschäftigte in der Altenpflege ab 1.7.2025 mehr Geld bekommen: Der Mindeststundenlohn steigt für Pflegekraftkräfte auf 20,50 Euro/Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro/Stunde und Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro/Stunde.

Bundesrat stimmt Anpassungsverordnung zu

Um die Finanzierung der Pflegeversicherung kurzfristig zu sichern, hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums auf Basis von § 55 SGB die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte ab dem 1.1. 2025 auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat die Anpassungsverordnung am 5.12.2024 zur Kenntnis genommen. Jetzt hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 20.12.2024 der PBAV zugestimmt. Diese kann jetzt ausgefertigt und verkündet werden, so dass sie zum 1.1.2025 in Kraft treten kann.

Einordnung und Bewertung

In den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf mit 270.000 bzw. 360.000 schneller zugenommen, als dies rein demografisch zu erwarten gewesen wäre. Weiterlesen

Wichtige arbeits- und sozialpolitische Gesetzesvorhaben im Bundesrat gebilligt

Am 23.11.2018 wurden wichtige Gesetzesvorhaben im Bundesrat gefasst. Hier eine kurze Übersicht des „Jahresendspurts“:

Familienförderung

Ein 10 Milliarden-Paket zur Entlastung der Familien steht in den Startlöchern: Ab Juli 2019 wird das Kindergeld um 10 € pro Kind und Monat angehoben (204 €; ab dem dritten Kind 210 € und für jedes weitere Kind 235 € pro Monat). Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 €. Gleichzeitig erhöht sich auch der Grundfreibetrag (aktuell 9.000 € / 2019: 9.168 € / 2020: 9.408 €). Weiterlesen