Pflicht zur Mitgliedschaft in Kammern ist rechtens

Gewerbetreibende müssen weiterhin Beiträge an Industrie- und Handelskammern zahlen

IHKs befinden sich seit geraumer Zeit in einer Legitimationskrise. Immer wieder beklagen Unternehmer ihre „zwangsweise“ Mitgliedschaft im System der IHKs und die damit verbundene Pflicht zur Zahlung von Beiträgen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.07.2017, 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13) entschieden: Die gesetzliche Mitgliedschaft und die Beitragspflicht sind verfassungsgemäß. Mit diesem Thema, das weitreichende Auswirkungen für die Praxis hat, möchte ich hier im NWB Experten-Blog „einsteigen“.

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